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Bauhof-Affäre Bauhof-Affäre: Mücheln muss über Leitung neu befinden

Von DIANA DÜNSCHEL 08.01.2016, 16:05
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MÜCHELN - Rückblick: Vor dem halleschen Arbeitsgericht hatte eine Mitarbeiterin des Bauhofes, die beim Bewerbungsverfahren um den Posten des Amtsleiters unterlag und sich unrechtmäßig behandelt fühlte, geklagt. Die Stadt wurde nun verurteilt, über die Bewerbung der ausgeschriebenen Stelle neu zu entscheiden. Außerdem soll die Kommune auch die Kosten des Verfahrens tragen, die sich nach MZ-Informationen inzwischen auf mehr als 8 000 Euro belaufen.

Allerdings fehlt noch die Begründung des Richters. Müchelns Bürgermeister Andreas Marggraf (parteilos) erklärte auf Nachfrage der MZ, man wolle diese abwarten, um zu beraten, wie weiter verfahren werde. Die Anwältin der Klägerin hatte indes zum Verhandlungstermin bereits vermutet, dass die Stadt in Berufung gehen werde.

Es wäre nicht das erste Mal. Das Arbeitsgericht hatte zunächst im Sommer verfügt, dass die Bauamtsleiter-Stelle vorerst nicht besetzt werden dürfe. In der Urteilsbegründung wurden Fehler bei der Stellenausschreibung festgestellt. Dagegen ging die Stadt in Berufung. Daraufhin entschied das Gericht im Oktober, dass die Stelle bis zur Hauptverhandlung weiter unbesetzt bleiben muss. Nun muss über den Posten also völlig neu entschieden werden.

Derweil hat sich die Klägerin erstmals öffentlich zu dem Verfahren geäußert. In einem der MZ vorliegenden offenen Brief an die Stadträte begründet sie diesen Schritt mit fehlerhaften Darstellungen seitens Verfahrensbeteiligter in Ausschuss- und Ratssitzungen. Sie habe hauptsächlich geklagt, um zu beweisen, dass das Auswahlverfahren nicht nach der Bestenauslese erfolgte, heißt es in dem Schreiben. Es sei aber nicht ihre Absicht gewesen, Prozesse zu führen. Vielmehr sei sie von vornherein zu einem Vergleich bereit gewesen.

Sie selbst blicke nach dem Urteil zuversichtlich auf die neu zu treffende Amtsleiter-Entscheidung. Sollte die Stadt tatsächlich in Revision gehen, sehe sie dem gelassen entgegen und werde ebenfalls alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen. (mz)