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Prozess um Hanfplantage in Alttröglitz Prozess um Hanfplantage in Alttröglitz: Streit über die Cannabis-Mengen

Von Heike Riedel 15.01.2016, 18:34
Blick in die in Alttröglitz entdeckte Hanfplantage.
Blick in die in Alttröglitz entdeckte Hanfplantage. Polizei Lizenz

Halle (Saale)/Alttröglitz - Tiefer eingedrungen in die Ermittlungen zu der im Januar 2015 in Alttröglitz entdeckten Hanfanpflanzungen ist das Gericht am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Halle. Doch klar ist deswegen noch längst nicht, welche Schuld jeder der drei Angeklagten auf sich geladen hat.

Richter und Schöffen haben am Ende darüber zu entscheiden, ob der Vorwurf der Staatsanwaltschaft zu halten ist, dass die jungen Männer (32 bis 37 Jahre) bandenmäßig und in großem Stil mit Drogen gehandelt haben. Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren stehen dafür im Raum.

Mit der Befragung eines Spezialisten der Polizei näherten sich Richter, Verteidiger und Oberstaatsanwalt vor allem der Frage, wie die bei der Durchsuchung vorgefundene Anlage zu bewerten ist. Der Beamte kennt sich in ganz Sachsen-Anhalt mit solchen sogenannten Indoor-Anlagen aus, wie die in Alttröglitz eine war. Zwar keine große, wie er sie kennt mit mehr als 1 000 Pflanzen, aber immerhin von der Polizei doch als groß klassifiziert, weil es immerhin 324 Pflanzen waren. Welche Cannabis-Erträge hat sie gebracht und konnte sie bringen? Offenbar war die Anlage noch nicht sehr alt, die verwendeten Materialien machten einen noch recht neuen Eindruck, war da zu hören. Doch sei sie so angelegt worden, dass aus den Pflanzen dreier unterschiedlicher Wachstumsstadien regelmäßig geerntet werden konnte.

Knapp drei Kilogramm konsumfähiges Cannabis

Aus der reichen Blütenpracht unter einem Zelt mit 144 Pflanzen, die größer als einen Meter waren, sei mit Sicherheit bereits geerntet worden. In einem Eimer befand sich bereits getrocknetes Material und etwas schon in beschrifteten Tütchen. Allein die 144 Blütenstände hätten bei Annahme des geringsten Ertrags knapp drei Kilogramm konsumfähiges Cannabis gebracht, so ein Experte. In der Anklage wurden aber weit höhere Mengen genannt, weil in die Berechnungen auch die deutlich weniger Wirkstoff Tetrahydrocannabinol enthaltenen Blätter und Stiele einbezogen wurden.

Jeder der drei Verteidiger schien unterschiedliche Ziele im Blick zu haben. So ging es dem einen vor allem darum, zu entkräften, dass sein Mandant in die Drogenproduktion einbezogen worden sei. Er soll die Räume nur vermietet haben. Ein anderer Verteidiger fiel durch gezielte Suche nach Verfahrensfehlern auf. Allen ging es darum, die vorgelegten Beweismittel in Frage zu stellen und das bandenmäßige Handeln. So ist für sie nicht bewiesen, dass Handel stattgefunden hat. Die Anlage begründe auch nicht die großen Mengen, von denen die Anklage ausgeht. (mz)