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Verfolgung Paul Kundts Verfolgung Paul Kundts: Im Visier der Staatssicherheit

Von Kurt-Uwe Baldzuhn 15.01.2016, 16:06

Merseburg - Der Kulturhistoriker Kurt-Uwe Baldzuhn aus Halle hat sich mit dem Leben Paul Kundts beschäftigt und auch dessen Tagebücher durchgesehen. Seine Ausführungen findet man in der Schrift „Die SED und die heimatgeschichtlichen Publikationen des Kulturbundes in Eisleben, Köthen, Merseburg und Zeitz von 1954 bis 1990“. MZ veröffentlicht an dieser Stelle Auszüge.

Paul Kundt, der Leiter des „Heimatkundlichen Arbeitskreises“ in Merseburg und Mitglied der Redaktion von „Unser Merseburger Land- Zeitschrift für Heimatgeschichte und Kultur des Merseburger Kreisgebietes“ geriet ob seiner Charaktereigenschaften und unglücklicher Umstände in das Räderwerk der Staatssicherheit. Er war ein Freigeist, ein Lästermaul und ein pedantischer Chronist, der sein fundiertes Wissen über die Merseburger Geschichte gern mündlich und schriftlich weitergab. Seit Anfang der 1920er Jahre war er in der Wandervogelbewegung und später bei den Pfadfindern aktiv. Aus dieser Zeit stammt ein Netzwerk männlicher und weiblicher Personen, das er bis ins hohe Alter pflegte.

Seit 1926 schrieb Paul Kundt für den „Merseburger Korrespondent“, eine in Merseburg erscheinende Tageszeitung, deren Chefredakteur Mitglied der DDP (Deutsche Demokratische Partei) war. Den liberalen Positionen dieser Partei und demzufolge auch des „Korrespondenten“ blieb er bis in die Gefängnisse 1937 und 1960 treu. Auch die Verbindung mit seinem ehemaligen Chefredakteur hielt bis in die 1960er Jahre, nun über die innerdeutsche Grenze hinweg. Diese Personengruppe spielt während der Stasi-Affäre noch eine besondere Rolle.

Das Unglück beginnt am 20. August 1957. An diesem Tag sortieren die Bediensteten des Hauptpostamtes Halle (Saale) einen Brief aus, dessen Empfänger durch einen großen Tintenfleck unleserlich ist.1 Die Post schickt den Brief an den Absender in Merseburg zurück. Er kommt aber retour, der Absender war fingiert. Die in jedem Postamt etablierte Postkontrolle des MfS öffnet den Brief und bekommt große Augen. Auf sechs Seiten schildert der Briefschreiber, der mit „Kt“ zeichnet, Begebenheiten aus dem Merseburger Alltag der letzten drei Monate. Wer wann zu Grabe getragen wurde, welches private Geschäft nun „HO“ ist , d.h. verstaatlicht wurde, wer „der Abendsonne entgegen gegangen ist“, die Staatssicherheit vermutet darin zu Recht eine Metapher für „Republikflucht“ und nun ganz wichtig für die Schnüffler: Der Sowjetische Stadtkommandant verlässt eine Villa in der Altstadt und zieht auf das Flugplatzgelände. Mit der letzten Notiz sieht sich das MfS einem gerissenen, weil falschen Absender benutzenden, Spion gegenüber. Es wird ein operativer Vorgang „Rabe“ angelegt und die Suche nach dem Briefschreiber beginnt. Aus dem Inhalt ergibt sich, dass dieser im Staatsarchiv arbeitet. Man sammelt von den Beschäftigten Schriftproben ein und mittels graphologischen Gutachten wird der Briefschreiber als Paul Kundt ermittelt.

Nun wird seine gesamte Post kontrolliert und zum Teil einbehalten. Es sind drei Adressen in der DDR, je eine in Ost- und Westberlin und drei in Westdeutschland. Die Kreisdienststellen in Nordhausen, Halle und Ostberlin erhalten eine Suchanfrage. Damit soll ermittelt werden, wer die Empfänger der Kundt´schen Briefe sind und wie sie zur DDR stehen.

Die vier Westadressen werden der Zentrale in Berlin übergeben. Es wird erstaunlich viel Aufwand betrieben. Die ostdeutschen Empfänger werden tagelang observiert, es werden dazu eigene operative Vorgänge angelegt. So sie noch im Arbeitsleben stehen, werden betriebliche Beurteilungen eingeholt, deren Post kontrolliert und alles wird säuberlich aufgeschrieben. Auch die vier Westadressen werden überprüft.

Ein Stasi-Mitarbeiter fährt nach Westberlin, ein anderer nach Uelzen, Hannover und Stuttgart. In den Akten findet sich ein auf Millimeterpapier gezeichnetes Personentableau. Im Mittelpunkt steht Merseburg und Paul Kundt und je nach Himmelsrichtung finden sich die anderen Personen und die von ihnen ausgehenden Kommunikationslinien. Nach zweieinhalb Jahren Postkontrolle und in Auswertung seiner Vernehmung ergibt sich für das MfS folgendes Bild: Einmal im Quartal erhalten die insgesamt sieben Personen einen handgeschriebenen Brief mit kurzem persönlichem Inhalt, alle Empfänger sind ehemalige Merseburger und kannten Paul Kundt als Pfadfinder bzw. als liberalen Journalisten.

In Hannover und Uelzen saßen ehemalige Kollegen des „Merseburger Korrespondenten“, die, wie der Stasi- Mitarbeiter feinsinnig notiert „das Gebiet der DDR schon vor 1945 verlassen haben“. In Nordhausen wohnt die Schwester eines in Stuttgart als ordentlicher Professor wirkenden Physikers, der 1901 in Merseburg geboren wurde und bereits 1936 nach Stuttgart ging.

Als „Republikflüchtig“ wurde ein in Westberlin lebender ehemaliger Merseburger Bauunternehmer definiert. Die Frauen in Bad Lauchstädt, Ostberlin und Halle gehörten in die bewegten Jugendjahre von Paul Kundt. Beigelegt war den Briefen eine vier- bis sechssechsseitige Chronik der Ereignisse, mal per Hand oder mit Schreibmaschine angefertigt. Die Schreibmaschine wurde übrigens nie gefunden.

Das MfS erstellte ein komplettes Persönlichkeitsbild von Paul Kundt, seine Vermögensverhältnisse (er besaß ein Mietshaus und demzufolge ein Bankguthaben), seine Berufs- und Freizeittätigkeit, seine Kommunikationslinien und seine persönlichen Verhältnisse.

Angeklagt und verurteilt wurde er ob seiner Tätigkeit als Heimatforscher und den sich daraus ergebenden Kommunikationslinien in den Westen. Dass er unverheiratet in einer eigenen Wohnung lebt, sich jedoch regelmäßig in der Wohnung zweier Schwestern aufhält, von denen sich eine bei ihrer Vernehmung als „Lebenskameradin“ bezeichnet und das in Bad Lauchstädt und Halle Frauen wohnen, die er in Abständen besucht, wird zur Kenntnis genommen aber nicht verwendet.

Bleibt die Frage warum Paul Kundt ein privates „Merseburger Nachrichtenbüro“ unterhält und er falsche Absender benutzte. Diese Fragen stellten auch die Vernehmer am 16. und 17. März 1960. Er war der Meinung, dass sich die ehemaligen Merseburger für die Veränderungen in der Stadt interessierten und stellt sich dann dumm oder besser taub (er war kriegsbedingt stark hörgeschädigt): „Frage: Welchem Zweck diente diese Nachrichtenübermittlung? Antwort: Für welchen Zweck meine Nachrichten benutzt wurden, kann ich nicht sagen.“ Und noch mal: „Frage: Aus welchem Grund führten sie diese Nachrichtenübermittlung durch? Antwort: Ich verstehe sie nicht.“ Die Vernehmungen dauerten von 8 bis 17 Uhr mit einer dreiviertel Stunde Mittagspause.

Es muss für die Vernehmer eine Tortur gewesen sein. Und das nicht nur, weil sein Hörgerät technische Macken hatte – der erste Prozesstag muss abgebrochen werden, weil das Gerät nicht funktioniert. Beim Lesen der Protokolle beschleicht einen der Verdacht, dass sich Paul Kundt überlegen fühlte und mit den Vernehmern ein Katz-und-Maus-Spiel trieb. Entweder er gibt über anderthalb Seiten ausführlich Antwort oder er sagt „Das verstehe ich nicht“. Die Vernehmer konnten sich aussuchen ob dies akustisch oder inhaltlich gemeint war. Die Sache mit den Deckadressen beantwortet er rotzfrech: „Ich benutzte diese Deckadressen, damit ich als Briefschreiber nicht erkannt werden sollte. Da ich der Meinung war, dass meine Post unter Kontrolle stand, habe ich andere Adressen benutzt.“

Für die Staatssicherheit war neben den Deckadressen die Verwendung von Aliasnamen ein Indiz für den vermuteten Spionagering. Paul Kundt und seine Briefpartner verwendeten in den Briefen nicht ihre Vornamen, sondern, in den Augen des MfS mysteriöse, Kurzbezeichnungen. Aus Paul wurde „Knut“ aus Frieda „Jäne“. Daraufhin befragt antwortet Paul Kundt: „alte Pfadfindergewohnheit.“ Das ist richtig, denn in allen bürgerlichen und auch kommunistischen Wandergruppen war die Vergabe und Verwendung von Spitz- bzw. Decknamen üblich. Für die Vernehmer war dies offenbar unbekanntes Terrain.

Grundlage der „Merseburger Chroniken“, die Paul Kundt nach Ost und West verschickt, ist seine Sammelwut und die pedantische Ordnung mit der er seine Sammlung verwaltet. Bei der Durchsuchung der Wohnung und des Zimmers, in dem der „Heimatkundliche Arbeitskreis“ sich jeden Freitag trifft, werden u.a. 10 Ordner mit Zeitungsausschnitten vor 1945, 10 Ordner Gesetzestexte, 10 Ordner mit Protokollen des Arbeitskreises, 100 Bücher („faschistisch“, d.h. vor 1945 erschienen) und „div.“ Karteikästen mitgenommen. Noch während der Untersuchungshaft werden seiner Lebenskameradin die Schlüssel für seine Wohnung übergeben und dafür ein penibles Protokoll (Anzahl der Stühle, der Teppiche usw.) angefertigt. Aus dem geht hervor, dass sich noch 36 Ordner mit Zeitungsausschnitten, 875 Bücher und 14 „historische Bilder“ in der Wohnung befinden. Die beschlagnahmten Ordner und Bücher vernichtet die Staatssicherheit, die Schreibmaschine und die Sparbücher bekommt seine Partnerin im September 1960 zurück. Ein Teil der Protokolle des Arbeitskreises kommen zu den Gerichtsakten und sind so bis heute zugänglich. Was aus den Karteikästen, die ja eine Stichwortkartei und ein Adressverzeichnis enthielten, geworden ist, lässt sich aus den Akten nicht mehr nachvollziehen. Vermutlich ohne Protokoll vernichtet.

Dass einer seiner Briefe beschädigt wurde und er so in die Mühlen der Staatssicherheit geriet war für Paul Kundt einfach nur Pech. Dass er sensible Informationen auch in den Westen schickte, gab er zu, hielt es aber für seine Chronistenpflicht und lehnte die Strafwürdigkeit ab. Auch der zweite Abschnitt der „Pechsträhne“ war zufällig.

Am 13. Oktober 1957 werden in der DDR und im Ostsektor Berlins die Geldscheine getauscht, die Bevölkerung steht Schlange. Der S-und U-Bahnverkehr in Berlin ist gesperrt. Paul Kundt schleicht, wie er bei der Vernehmung zugibt, über Nebenstraßen nach Wilmersdorf. Er hat um 17.00 Uhr einen Vortrag zu halten. Eingeladen hat ihn der „Merseburger Abend“ eine seit 1890 in Berlin existierende lose, d.h. nicht im Vereinsregister manifestierte, Vereinigung ehemaliger Merseburger, die sich regelmäßig treffen und sich über ihre Vaterstadt informieren. Paul Kundt spricht eine Stunde über „Merseburg Gestern und Heute“, wird von den Honoratioren des Vereins zum Essen eingeladen, erhält die Fahrtkosten erstattet und fährt nach Hause. Was er nicht weiß: Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR stuft den „Merseburger Abend“ als „landsmannschaftliche Vereinigung“, d.h. als „reaktionären Zusammenschluss republikflüchtiger Kapitalisten“ ein. Demzufolge ist der Verein mit Spitzeln durchsetzt. Einer von ihnen meldet der Berliner Zentrale den Auftritt eines Herrn aus Merseburg mit dem Namen „Kuhnt“. Die Berliner schicken eine Suchanfrage nach Merseburg, die dortigen Genossen können trotz der falschen Namensschreibung sofort Paul Kundt als denjenigen, der in Westberlin auftrat, identifizieren. Pech für ihn. Nun hat er zwei Verdachtsmomente gegen sich. Seine Postverbindung und sein Auftritt beim „Klassenfeind“. Damit nicht genug. Ohne Zutun fremder Mächte oder des Zufalls bringt er sich selbst in das Fadenkreuz der Staatssicherheit.

Im Juli 1957 wird ihm für seine Verdienste um die Heimatgeschichte und Denkmalpflege die „Ehrennadel der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands für Patriotische Leistungen“ verliehen, die er in seinen Aufzeichnungen als „Goldene Aufbaunadel“ bezeichnet. Es gab nur eine Stufe, aber die Bronze schimmerte golden. Verständlicherweise setzt die Nationale Front das nunmehr vorzeigbare, weil dekorierte Mitglied des Kulturbundes für ihre Zwecke ein. Paul Kundt spricht auf Einwohnerversammlungen, mal zu Dias, die ihm von der Nationalen Front zur Verfügung gestellt werden, mal ohne Lichtbilder. Aber immer frei (die Stasi sucht und fragt händeringend nach den Manuskripten) und so wie ihm der Schnabel gewachsen ist – faktenreich, schnoddrig und kein gutes Haar an der Kulturbarbarei der SED lassend. Das Publikum ist begeistert. Bis auf wenige Ausnahmen.

Am 22.8.1957 nimmt der 1. Sekretär der SED- Kreisleitung Franz Fischer an einer solchen Einwohnerversammlung teil. In einer Aktennotiz, die er jedoch erst im Februar 1958 anfertigt und die das MfS dann zu den Akten nimmt, heißt es: „Der Redner verherrlicht die alten weltlichen und kirchlichen Fürsten und tritt die revolutionären Traditionen der Arbeiterklasse und den Aufbau des Sozialismus mit Füßen“. Es ging um die Baugeschichte des Merseburger Doms und der O-Ton Paul Kundts lautet: „Na gut, wer den Kalk gerührt und den Mörtel gemacht hat, das weiß ich selber nicht.“ Der SED- Funktionär beschwert sich in seiner Aktennotiz, dass er der einzige Anwesende gewesen sei, der sich gegen die Ausführungen des Redners gestellt hätte. Wie aus den Akten hervor geht, wurden dem Kreissekretär der Nationalen Front, der ja Paul Kundt eingeladen hatte, hinterher die Leviten gelesen, er distanziert sich brav vom dem „reaktionären Element“ und gibt dies der Stasi zu Protokoll.

Franz Fischer jedenfalls bittet die Kreisdienststelle des MfS um „Überprüfung des Kundt“. Da war ja schon die Postkontrolle aktiv, im Oktober kam der Westberliner Auftritt dazu und nun noch die Geschichte mit dem Fußtritt gegen die Arbeiterklasse. Da waren es schon drei Verdachtsmomente. Es geht aber weiter. Seit 1932 waren die Mitglieder des damaligen Geschichtsvereins und in seiner Nachfolge ab 1952 die Mitglieder des „Heimatkundlichen Arbeitskreises“ im Kulturbund für die Stadt- und Domführungen verantwortlich. Erst im Auftrag des Fremdenverkehrsvereins, dann des Rates der Stadt. Immer Sonntag von 10 bis 12 Uhr wurden diese von Paul Kundt durchgeführt. Folgerichtig setzt die Stasi einen IM „Buchmann“ direkt auf Paul Kundt an. Der konspirative Teilnehmer der Stadtführungen gibt zu Protokoll: „der K. hetzt gegen die Völker der Sowjetunion“ und „verunglimpft die Staatlichen Organe der DDR“.

Im Januar 1958 findet eine „Kreiskulturkonferenz der SED“ statt. Paul Kundt wird als „reaktionäres Element“ diffamiert, übrigens mit der aus Berlin stammenden falschen Schreibweise seines Namens, so als ob diese direkt aus den Stasiakten entnommen wurde. Im März 1958 löst der Kreissekretär des Kulturbundes Herbert Leidel den „Heimatkundlichen Arbeitskreis“ auf, streicht Paul Kundt aus der Mitgliederliste des Kulturbundes und wirft ihn damit aus der Redaktion der Heimatzeitschrift. Die Stadt verbietet ihm und anderen Mitgliedern des Arbeitskreises jegliche Stadtführungen. Er macht mit dem getreuen Teil des Arbeitskreises weiter. Jeden Sonntag steht er auf dem Domplatz und lässt sich von Touristen ansprechen und erklärt ihnen die Stadt und die Welt.

Immer freitags treffen sich die Heimatforscher in ihrem „Turmzimmer“, einem kleinen Raum in unmittelbarer Nähe des Doms. Die Miete dafür haben sie schon immer selbst bezahlt und die Wirtin, eine selbstständige Milchhändlerin, hält schützend die Hand über sie. Für das MfS ist dies natürlich „illegale Arbeit“. Bis Anfang 1960 wird er observiert und Material gesammelt, dann schlägt die Staatsmacht zu. Am 9.März 1960 wird Paul Kundt verhaftet.

Vom 10. März bis zum 11. Juni 1960 wird Paul Kundt insgesamt 21 mal verhört. Darunter auch zu Dingen, die außerhalb seiner heimatgeschichtlichen Tätigkeit liegen. Einen Tag lang geht es um die Situation in den Leuna-Werken, dort arbeitete er seit 1958. Ein anderes Mal, am 4.5.1960, geht es um das Zentralarchiv, in dem er zwischen 1954 und 1958 als „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“ beschäftigt war.

Die Kreisdienststelle Merseburg des Ministeriums für Staatssicherheit ging davon aus, das ihnen mit Paul Kundt das personifizierte Merseburger Lexikon zu Verfügung steht. Die Vernehmer hatten einen überraschend langen Fragekatalog. So wird Paul Kundt zur Situation in der Stadtverwaltung, im Kulturbund, in der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft und in der FDJ befragt. Mit der „Freien Deutschen Jugend“ und der „DSF“ hatte er keine Berührungspunkte, ergo konnte er nichts sagen. Die Stadtverwaltung, insbesondere der Denkmalschutz und die für Tourismus zuständigen Mitarbeiter sind für ihn eine Ansammlung von „Inkompetenz“.

Am 27. Juni 1960 wird das Urteil gesprochen. „Der Angeklagte sendet unter pseudonymem Absender Informationen über die politische Situation an eine landsmannschaftliche Verbindung in Westberlin. Weiterhin betreibt der Angeklagte Hetze gegen die DDR und die Sowjetunion (§§ 15 und 19 StEG)“. Das reicht für 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis. Diese verbringt Paul Kundt beim Strumpfwirken im Gefängnis Naumburg bis zum letzten Tag (10.9.1961).

Damit ist die Geschichte um Paul Kundt jedoch noch nicht zu Ende. Seine Verhaftung war unfreiwillig, weil schlecht vorbereitet, eine publikumswirksame Inszenierung. Ein ziviler PKW und ein Streifenwagen der Polizei fahren zu seiner Privatwohnung, treffen ihn dort nicht an und trommeln die anderen Mieter aus den Betten. Von denen erfahren sie den Aufenthaltsort, die aktenkundige Adresse seiner Lebenskameradin. Dort wird er festgenommen, der PKW mit den zivilen Polizisten fährt mit ihm zurück in die Privatwohnung. Die Wohnung wird durchsucht und soviel beschlagnahmt, dass ein zweiter PKW zum Abtransport herbeigerufen werden muss. Das Ganze dauert von 5 bis 9 Uhr, vermutlich unter reger Anteilnahme der Bevölkerung (Mietshaus in der Innenstadt). Danach war Paul Kundt erst einmal verschwunden und sein Netzwerk wird aktiv.

Mit Datum 14. April 1960 meldet sich ein Dr. jur. Hugo Ködel als Wahlverteidiger bei den Behörden. Dr. Ködel gehört zu den Autoren der Zeitschrift „Unser Merseburger Land“, kennt also den Inhaftierten aus dem Kulturbund und gehörte in jungen Jahren der DDP an. Also auch hier eine persönliche Verbindung zu Paul Kundt. Im Prozess plädiert er auf mildernde Umstände für den „der heimatgeschichtlichen Forschung ergebener Kautz, der die Folgen seiner Handlung nicht vollständig übersieht“. Das hilft nicht. Aber schon zuvor und vor allem danach dreht der Rechtsanwalt am ganz großen Rad.

Wie bereits erwähnt, kann die Lebenskameradin die Wohnung von Paul Kundt noch während seiner U-Haft wieder in Besitz nehmen. Ab September 1960 beginnen die westdeutschen Kontaktpersonen mit einer Briefflut an den Generalstaatsanwalt der DDR, an das Büro des Staatsratsvorsitzenden der DDR und an den Sowjetischen Botschafter in der BRD.

Irgendjemand muss sie über die Verurteilung von Paul Kundt informiert und mit juristischen Details versorgt haben. Aus Stuttgart und Hannover gehen Gnadengesuche beim Generalstaatsanwalt der DDR ein. Walter Ulbricht wird aus West- und Ostberlin nach dem Schicksal des „einsitzenden Kundt“ befragt. Die beste Idee hatte sein ehemaliger Chefredakteur beim „Merseburger Korrespondenten“. Der alte Herr aus Uelzen schreibt am 22. Oktober 1960 an seine „Exzellenz, den Botschafter der UdSSR Herrn A. Smirnow“. Er schildet den Fall und verweist auf ein interessantes Detail. Im Prozess sei dem Paul Kundt vorgeworfen worden er habe „Hetze gegen die SU“ betrieben und er sei „ein reaktionäres Element“ weil er sich für Wiederaufstellung eines Denkmals stark gemacht hätte. Bei dem Denkmal handelt es sich die Büste des Friedrich Graf Kleist von Nollendorf, der von 1815 bis 1821 das Generalkommando Merseburg befehligte und im Jahr 1813 erfolgreich ein gemischtes preußisch-russisches Kops kommandierte. Dies sei doch ein früher Nachweis für die „Deutsch- Sowjetische Freundschaft“.

Der Mann in Uelzen kannte also die DDR-Terminologie. Der Brief endet mit der Bitte „dieses Schreiben an Ihren Herrn Kollegen in der DDR weiterzuleiten“. Das geschieht und der „Kollege in der DDR“, der sich ja sowieso als „Hoher Kommissar“ fühlte, macht den ostdeutschen Genossen Beine, d.h. verlangt vom Generalstaatsanwalt Aufklärung. Der lässt sich im Dezember 1960 vom Bezirksstaatsanwalt Halle die Akten kommen und rapportiert in der Sowjetischen Botschaft.

Die Suppe war noch nicht ausgelöffelt, die sich die Genossen da eingebrockt hatten. Es gab Nachschlag und zwar deftig. Im März 1961 hat der Bezirksstaatsanwalt in Halle zwei Briefe auf dem Tisch. Einen vom Generalstaatsanwalt und einen vom Büro des Staatsratsvorsitzenden. Beide Schreiben bitten um Gnade für Paul Kundt. Wobei sich das Büro des Staatsratsvorsitzenden auf einen Schriftverkehr mit dem Vorsitzenden der Goethe-Gesellschaft bezieht.

Diese Gesellschaft hatte ihr Büro traditionell in Weimar, 1960 einen Westberliner Vorsitzenden und war gesamtdeutsch tätig. Sie gehörte zu den Reputationsobjekten der SED-Kultur. Paul Kundt wiederum hatte diese Gesellschaft im Jahr 1957 über die völlig blödsinnige Idee des Rates des Kreises Merseburg informiert, aus dem Goethe-Theater in Bad Lauchstädt ein Kino zu machen. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude beherbergt bis heute eine Theatermaschinerie, die noch vom Geheimrat persönlich bedient wurde. Nach heftigen Protesten der deutschen Goethefans und der Denkmalpflege musste der Kreis die Idee zu den Akten legen.

Für Paul Kundt war das damalige Engagement für den Erhalt des Goethe-Theaters nun ein möglicher Rettungsanker, der leider nicht fasste. Denn der Bezirksstaatsanwalt teilt am 18. März 1961 dem Generalstaatsanwalt mit, dass eine Begnadigung nicht möglich sei. Der Direktor des Naumburger Gefängnisses hätte mitgeteilt, dass der „Häftling Kundt bei der täglichen Presseschau kritische Fragen stellt und somit keine erzieherische Wirkung der Haftstrafe zu sehen sei“.

Begnadigt wurde Paul Kundt nicht. Das letzte Zitat zeigt aber, das er ungebrochen aus der Haft kam. Wie wacklig der juristische Boden unter dem Urteil war, zeigt eine der letzten Seiten in den Akten. Am 6. Oktober 1963 verlangt Paul Kundt vom Bezirksstaatsanwalt Halle die Aushändigung seines Urteils als „geschichtliches Dokument“ – einmal Heimatforscher immer Chronist! (mz)