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Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz: Skurrile Regeln: Gezerre um Blumentöpfe, Kleiderbügel und Backförmchen

Von Wolfram bahn 17.01.2016, 16:25
Plastetöpfe für Blumen, wie sie Susanne Reimann in einem Hettstedter Baumarkt anbietet, sind bei der Entsorgung nicht gleich.
Plastetöpfe für Blumen, wie sie Susanne Reimann in einem Hettstedter Baumarkt anbietet, sind bei der Entsorgung nicht gleich. klaus winterfeld Lizenz

Eisleben - Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz ist gut aufgestellt.

Das hat die namhafte Beraterfirma Gavia GmbH aus Berlin jüngst einmal mehr bei der Einschätzung des derzeitigen Abfallwirtschaftskonzeptes festgestellt. Und doch blickt Lucardis-Astrid Isenberg, die Geschäftsführerin des Eigenbetriebs, mit gemischten Gefühlen auf das gerade begonnene neue Jahr. Der Grund: Die Bundesregierung will ein neues Wertstoffgesetz auf den Weg bringen, das unter anderem regelt, wie mit Kunststoffen und Metallen aus Haushalten verfahren wird, die keinen Grünen Punkt haben und damit eigentlich nicht in die gelbe Tonne gehören. „Und da gibt es einige skurrile Dinge, über die nicht nur ich den Kopf schütteln muss“, sagte Isenberg der MZ.

Nicht jeder Blumentopf ist gleich

Was sie damit meint, verrät ein Blick in die Anlagen des Gesetzentwurfs. Daraus wird ersichtlich, dass beispielsweise Blumentopf nicht gleich Blumentopf ist. Wer nämlich eine Blume im Bau- oder Gartenmarkt kauft und die Pflanze dann in die Erde bringt, darf den Blumentopf in die gelbe Tonne werfen. Wer allerdings die Blume auf die Fensterbank stellt oder den Blumentopf dann später nach dem Ableben der Pflanze entsorgen will, der muss ihn in die schwarze Tonne für den Restmüll werfen. „Wie soll ich das einem Bürger beibringen“, fragt sich Isenberg.

Bizarre Unterscheidungen

Ähnlich bizarre Unterscheidungen gibt es bei Kleiderbügeln, Backförmchen und bei Wimperntuschebürsten. Das Einpackpapier für Backwaren gilt nicht als Verpackung, wenn es ohne Kuchen verkauft wird. Es gehört folglich in die schwarze Tonne für den Restmüll. Wenn man aber einen Muffin in solch einem Backförmchen kauft, muss diese Verpackung im gelben Sack entsorgt werden. Auch beim Mahlwerk für Pfeffermühlen wird unterschieden, wo sie hingehören. In der Anlage des Gesetzentwurfs sind weitere Fälle aufgeführt, was als Verpackung gilt und damit zum Dualen System Deutschland (DSD) mit dem Grünen Punkt gehört und was nicht.

Debatte über Erhalt der dualen Systeme

Das neue Wertstoffgesetz ist auch deshalb im Bundestag noch nicht verabschiedet worden, weil vor diesem Hintergrund eine Debatte läuft, ob die dualen Systeme bei der Erfassung von Wertstoffen erhalten werden sollen. Die Europäische Union drängt schon länger darauf, dass flächendeckend alle anfallenden Wertstoffe auch aus den Haushalten erfasst werden, um sie wiederzuverwerten und die Umwelt weniger zu belasten.

Pilotversuch vor zwei Jahren

Der Landkreis hatte vor zwei Jahren deswegen bereits einen Pilotversuch gestartet. Dabei wurden Plaste, verpackungsähnliche Materialien und Metalle aus Haushalten, die keinen Grünen Punkt haben und sonst in der schwarzen Tonne für Restmüll landen, in einer Extratonne erfasst. Doch der Test in Helbra und Mansfeld, der über ein halbes Jahr lief, erwies sich als zu teuer. „Aber wir haben dadurch wichtige Erfahrungen gesammelt“, sagte Isenberg der MZ.

Als Kompromiss hat der Eigenbetrieb in den drei Wertstoffhöfen in Eisleben, Hettstedt und Sangerhausen eigene Container aufgestellt, in denen Hausbesitzer alle Kunststoffe und Metalle, die keinen Grünen Punkt haben, kostenlos werfen dürfen. Mit dem neuen Wertstoffgesetz könnten die Entsorger verpflichtet werden, haushaltsnahe Sammlungen für solche Wertstoffe anzubieten. „Überall eine weitere Tonne aufzustellen, wird problematisch“, so Isenberg. (mz)