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Beiträge Abwasserbetrieb Luppe-Aue Beiträge Abwasserbetrieb Luppe-Aue: Einzige Satzung dieser Art im Saalekreis

Von Melain van Alst 15.01.2016, 18:10
Tropfender Wasserhahn
Tropfender Wasserhahn dpa/Archiv Lizenz

Günthersdorf/Rodden - Die Wut der Anwohner in Günthersdorf und den Auedörfern ist ungebrochen. „Die Volkesseele kocht nicht nur, wir haben schon Schaum vor dem Mund!“, heißt es von einem der Anwohner. Ungerecht behandelt fühlen sich viele, da sie bereits in den vergangenen Jahren mehrfach zur Kasse gebeten wurden. So auch jetzt wieder: Vor Weihnachten hatte der Abwasserbetrieb Luppe-Aue rund 2 000 Bescheide an Kunden versandt und Beiträge für die Herstellung und Erneuerung von Regenwasserleitungen erhoben. Dies basiert auf der am 10. Dezember gefassten Niederschlagswasserbeitragssatzung des Abwasserbetriebes.

Vielen Grundstückseigentümern drohen nun Zahlungen im vierstelligen Bereich. Drei Monate haben sie, um dem Abwasserbetrieb, die eine Anstalt öffentlichen Rechts ist, diese Beiträge zu überweisen. Auch die Stadt Leuna hat Bescheide erhalten. „Wir müssen mehr als 500 000 Euro zahlen“, sagte Leunas Bürgermeisterin Dietlind Hagenau (parteilos). Seit Tagen erhalte sie auch Meldungen und Hinweise von den Bürgern. Sie wolle keinen Schnellschuss wagen und stattdessen das Gespräch suchen. „Aber auch wir werden Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Zahlung fordern“, sagte sie gegenüber der MZ.

Dem Ärger Luft gemacht

Auf der Ortschaftsratssitzung zu Beginn der Woche hatten rund 200 Bürger ihrem Ärger Luft gemacht. Untere anderem wurde von Günthersdorfs Ortsbürgermeister Udo Zuber angeführt, dass nur wenige Verbände überhaupt eine solche Satzung besitzen. Und tatsächlich scheint der Kommunalaufsicht, als Aufsichtsbehörde des Kreises, kein weiterer Fall bekannt zu sein: „Andere Aufgabenträger im Landkreis Saalekreis haben nach hiesigem Kenntnisstand bislang keine Niederschlagswasserbeitragssatzungen erlassen“, heißt es von Landkreis-Sprecherin Kerstin Küpperbusch. Denn Satzungen dieser Art müssten bei der Kommunalaufsicht angezeigt werden. „Die Anzeige ist bislang noch nicht erfolgt. Eine Genehmigung der Satzung durch die Kommunalaufsicht ist gesetzlich nicht vorgesehen“, heißt es weiter.

Hans Joachim Dupke aus Rodden, ebenfalls Kunde des Abwasserbetriebes, drohen nun Kosten von 1 700 Euro, die sich nach eigenen Angaben nicht nur aus dem Beitrag, sondern auch aus Niederschlagswassergebühren zusammensetzen. „Und dann fällt mir noch ein, dass es ja eine Landesregierung war, die mit der Gesetzgebung alles ermöglichte, die im März wieder gewählt werden will, der wir für weitere Jahre das Vertrauen schenken sollen. Vertrauen für weitere Gesetze dieser Art. So nimmt man die Bürger nicht mit, das schafft mindestens Politikverdrossenheit“, schreibt er. (mz)