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Abfallwirtschaft im Burgenlandkreis Abfallwirtschaft im Burgenlandkreis: Suche nach Alternative zu Gartenfeuern

Von Roland Lüders 21.01.2016, 17:21
Ein Gartenfeuer
Ein Gartenfeuer Torsten Gerbank Lizenz

Görschen - Was Kritiker der Gartenabfallverbrennung im Burgenlandkreis schon seit vielen Jahren monierten - die starke Umweltverschmutzung - rief jetzt auch die Umweltbehörden des Landes auf den Plan. Nachdem in Zeitz und Umgebung im Herbst 2015 nach vorübergehendem Stopp wieder gekokelt werden durfte, wurden dort unzulässig hohe Feinstaub-Belastungen gemessen. Das teilte das zuständige Landesamt dem Burgenlandkreis mit.

Deshalb fasst Landrat Götz Ulrich (CDU), zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrates der öffentlich-rechtlichen Anstalt Abfallwirtschaft (AW) Sachsen-Anhalt Süd, ein generelles Verbrennungsverbot im gesamten Kreisgebiet ins Auge. Das verdeutlichte er jetzt auf der Sitzung des AW-Verwaltungsrates in Görschen.

Bisher war das Verfeuern von Biomüll nur in einigen Orten untersagt, die Entscheidung darüber ins Ermessen der jeweiligen Kommunen gestellt worden. Die Frage der Feinstaubbelastung spielte dabei kaum eine Rolle. Jetzt wird dagegen in einem den Ratsmitgliedern ausgereichten AW-Bericht festgestellt: „Die bei der Verbrennung entstehenden Emissionen (Ruß und Rauch) haben ein hohes Gefährdungspotenzial.“ Die daraus entstehenden Belastungen für Anwohner hätten eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich gezogen.

Gebührenkalkulation bis 2018

Kann Grundstückseigentümern seitens der AW eine Alternative zum Verbrennen angeboten werden? Diese eigentlich schon mit Ja beantwortete und auch in der Gebührenkalkulation bis 2018 berücksichtigte Frage wurde mit Blick auf eine parallel zur Landtagswahl vorgesehene Meinungserhebung erneut im Verwaltungsrat diskutiert. Dem Rat lag eine von Ulrich initiierte Beschlussvorlage vor, in der Einwohner befragt werden sollten, ob sie eine Abholung von Astschnitt in gebündelter Form und gleichzeitig die Erweiterung des Annahmestellennetzes befürworten oder nicht.

Nico Neuhaus (CDU) fand allerdings die Fragestellung zu konkret und zog aber seinen Gegenvorschlag wieder zurück. Jürgen Dube (CDU) forderte, den Hintergrund der Meinungserhebung, nämlich das Verbrennungsverbot, in die Frage aufzunehmen. Zum Schluss wurde einem neuen Beschlussvorschlag von Ulrich zugestimmt. Nun lautet die Frage: „Sind Sie dafür, dass im Falle eines Verbrennungsverbots von pflanzlichen Gartenabfällen das Entsorgungsangebot für Grün- und Astschnitt erweitert wird?“ (mz)