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Gebühren in Dessau-Roßlau Gebühren in Dessau-Roßlau: Was ändert sich 2016?

Von heidi Thiemann 03.01.2016, 17:30
Muss in diesem Jahr tiefer oder weniger tief in die Tasche gegriffen werden? Das fällt bei Strom, Gas und Gartenpachten ganz unterschiedlich aus.
Muss in diesem Jahr tiefer oder weniger tief in die Tasche gegriffen werden? Das fällt bei Strom, Gas und Gartenpachten ganz unterschiedlich aus. DPA/MZ-Archiv Lizenz

Dessau-Rosslau - Mit dem Beginn des neuen Jahres gibt es so manche Änderung. Welche Bereiche das speziell in Dessau-Roßlau betrifft, zeigt die folgende Übersicht.

Die Kosten für Strom steigen ab dem 1. Januar für Kunden der Stadtwerke. Hintergrund für die Preissteigerung: Die Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien und die Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen steigen. Die höheren staatlichen Umlagen von 0,71 Cent je Kilowattstunde reichen die Stadtwerke an die Kunden weiter. Für einen Haushalt, der 3.500 Kilowattstunden Strom verbraucht, fallen damit etwa 17 Euro mehr an.

Zusätzlich sind auch noch die Netzentgelte gestiegen, weil immer mehr Windenergie- und Photovoltaikanlagen angeschlossen und dafür neue Netze gebaut oder alte Netze erneuert werden müssen. Auf eine Million Euro bezifferten allein die Dessauer Stadtwerke ihre höheren Vornetzkosten. Diese Summe aber konnte durch Optimierungen beim Stromeinkauf und durch günstige Marktentwicklungen kompensiert werden.

Wohngeldempfänger bekommen ab dem 1. Januar mehr Geld, denn dann tritt das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes in Kraft. Das geht einher mit wesentlichen Leistungsverbesserungen, denn das Wohngeld wird an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst. Außerdem sollen wieder mehr Menschen anspruchsberechtigt sein. Von der Wohngeldreform werden nicht nur Wohngeldempfänger profitieren, die ab dem 1. Januar 2016 einen neuen Wohngeldantrag stellen, sondern auch diejenigen, deren Antrag bereits bewilligt wurde und erst im Laufe des Jahres 2016 endet.

Diese Wohngeldempfänger brauchen keinen neuen Antrag stellen, teilt die Stadtverwaltung mit. Ergibt sich durch die Berechnung bei bereits beschiedenen Bewilligungen ein höherer Wohngeldbetrag, wird die Differenz automatisch nachgezahlt. Eine diesbezügliche Nachfrage bei der Wohngeldbehörde sei daher nicht erforderlich. Sollten sich dennoch Rückfragen ergeben, stehen die Sachbearbeiter der Wohngeldbehörde dienstags von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Sowohl die Kontaktdaten der Sachbearbeiter als auch die neuen Antragsformulare sind auf den städtischen Internetseiten unter www.dessau-rosslau.de (Rubrik Gesundheit und Soziales/Soziale Leistungen/Wohngeld) zu finden.

ERDGAS UND FERNWÄRME

Die Erdgas- und Fernwärmepreise sinken ab dem 1. Januar zum zweiten Mal in Folge. Bei der Fernwärme greift die im Juli 2014 eingeführte Preisgleitklausel. Dort haben sich einzelne Bestandteile so geändert, dass der Preis automatisch sinkt - und zwar um vier Prozent. Einfamilienhausbesitzer sparen bei einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden etwa 40 Euro im Jahr.

Der Erdgaspreis sinkt für Haushaltskunden mit Sondertarifen um 0,24 Cent je Kilowattstunde. Noch stärker entlasten die Stadtwerke ihre Kunden, die sich für den „Garant“-Tarif entschieden haben. Mit diesem bindet man sich zwei Jahre zu einem fest vereinbarten Preis. Aus Kulanzgründen gibt es für die Kunden mit diesen Verträgen ein besonderes Angebot: Diese werden um 0,36 Cent je Kilowattstunde entlastet, wenn ein neuer Zwei-Jahres-Vertrag mit Option auf ein weiteres Jahre unterschrieben wird.

Der Abwasserpreis bleibt weiter stabil. Die Entgelte der Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH verändern sich auch in den kommenden drei Jahren - 2016 bis 18 - nicht und verharren ab 1. Januar 2016 weiter auf dem Niveau von 2008. Möglich wurde das durch ein ganzes Maßnahmenpaket in der Kläranlage, das zu mehr Effizienz und geringeren Kosten führt bei der sehr energieintensiven Abwasserreinigung.

Für über 7.000 Kleingärten in der Stadt steigt ab dem 1. Januar der Pachtzins von acht auf zwölf Cent pro Quadratmeter Gartenfläche und Jahr. Für einen 400 Quadratmeter großen Kleingarten sind dann 48 statt 32 Euro zu zahlen. Zugleich soll der Pachtzins für leerstehende Gärten gesenkt werden. Bislang waren dort ebenfalls acht Cent pro Quadratmeter und Jahr fällig. Gartensparten mit hohem Leerstand hatte das in den vergangenen Jahren zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Künftig soll von der Stadt nur noch ein symbolischer Cent verlangt werden. Darüber hinaus werden Rücklagen gebildet. Der gesamte Beschluss gilt für vier Jahre.

BUS UND STRASSENBAHN

Wer mit Bus und Straßenbahn in Dessau-Roßlau unterwegs ist, muss sich ab dem 11. Januar auf einen neuen Fahrplan einstellen. Zwar verkehren Bus und Bahn in den Hauptverkehrszeiten nahezu unverändert. Aber in den Neben- und Nachtzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen treten Änderungen in Kraft. So wird ab dem 11. Januar der Tagesverkehr (jetzt bis 21 Uhr) an allen Verkehrstagen eine Stunde eher enden. Entsprechend früher beginnt der Nachtverkehr (bisher 24 Uhr dann 23 Uhr), der auch eine Stunde eher endet. Wer dann den Bus nutzen will, muss eine Stunde bzw. einen Tag vorher in der DVG einen Rufbus oder Anrufbus anmelden (Telefon 0800/8 99 25 50). Wer mit der Straßenbahn sonn- und feiertags zur Kreuzbergstraße fahren will (Linie 4), kann das nicht mehr, sondern muss auf den Bus umsteigen. Diese und alle anderen Änderungen finden sich im neuen Fahrplan. Der ist ab dem 7. Januar in der Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof und weiteren 19 Verkaufsstellen in der Stadt zu haben.

Nähere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.dvg-dessau.de

Der Preis für Gas sinkt dieses Jahr.
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Gartenpächter müssen ab diesen Jahr tiefer ins Portemonnaie greifen.
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