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Kindergeld, Überweisungen, Rente Kindergeld, Überweisungen, Rente: Was sich 2016 für Verbraucher ändert

Von Christina Michaelis 23.12.2015, 13:03

Einkommen und Abgaben

Internet und Kommunikation

Energie und Wohnen

Steuern und Recht

Ernährung und Umwelt

Gesundheit und Pflege

Geld und Kredite

Einkommen und Abgaben

Kindergeld und Kinderzuschlag steigen – Kindergeld gibt es nicht mehr ohne Steuer-ID

Das Kindergeld wird mit Jahresbeginn um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern dann jeweils 190, für das dritte Kind 196 Euro im Monat. Für jedes weitere Kind gibt es monatlich 221 Euro. Ab dem 1. Juli steigt außerdem der Kinderzuschlag für Geringverdiener. Statt wie bislang 140 erhalten berechtigte Eltern als Ergänzung zum Kindergeld dann monatlich bis zu 160 Euro pro Kind.
Ein rechtlicher Anspruch auf Kindergeld besteht ab Jahresbeginn nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer (ID). Der Elternteil, der den Antrag stellt, muss aber nicht nur seine eigene, sondern auch die Steuer-ID des Kindes – unabhängig von dessen Geburtsjahr – einreichen. Das gilt auch für laufende Kindergeldzahlungen. Eltern, die die Steuer-IDs nicht bis Ende 2016 nachreichen, müssen das in dem Jahr erhaltene Kindergeld unter Umständen komplett an die Familienkasse zurückzahlen.

Höheres Wohngeld für 870.000 einkommensschwache Haushalte

Vor dem Hintergrund gestiegener Mieten und Nebenkosten erhalten bundesweit etwa 870 000 einkommensschwache Haushalte ab Jahresbeginn ein höheres Wohngeld. Darunter sind 320 000 Haushalte, die erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld haben. Durch die Anhebung – es ist die erste seit 2009 – bekommt etwa ein Zwei-Personen-Haushalt statt bislang durchschnittlich 112 Euro im Monat künftig im Schnitt 186 Euro. Der Betrag, bis zu dem die Miete bezuschusst wird, ergibt sich aus den Miethöchstbeträgen. Diese wurden regional gestaffelt angehoben. Haushalte, die bei Inkrafttreten der Reform Wohngeld beziehen, müssen in der Regel keinen neuen Antrag stellen – sie erhalten für das laufende Jahr automatisch mehr Geld. Wohngeld wird auf Antrag grundsätzlich für zwölf Monate gewährt.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung werden angehoben

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt mit Beginn des neuen Jahres die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 4125 auf 4237,50 Euro im Monat. Dadurch müssen Arbeitnehmer mehr zahlen: Ihr Anteil in der gesetzlichen Krankenversicherung klettert, ohne Zusatzbeitrag, von monatlich 301,13 auf maximal 309,34 Euro. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist 2016 erst ab einem Monatseinkommen von 4687,50 Euro möglich (2015: 4575 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ebenfalls zum 1. Januar, und zwar von 6050 auf 6200 Euro (West) und von 5200 auf 5400 Euro (Ost) im Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt sie in westlichen Bundesländern künftig bei monatlich 7650 Euro (91 800 Euro im Jahr) und in östlichen Bundesländern bei 6650 Euro im Monat (79 800 im Jahr).

Rentner bekommen mehr Geld

Ab Juli gibt es für die über 20 Millionen Rentner in Deutschland jeden Monat mehr Geld: Nach vor-läufigen Angaben des Schätzerkreises Rentenversicherung steigen die Beträge im Westen um 4,3 Prozent und im Osten um etwa fünf Prozent. Der genaue Prozentsatz wird allerdings erst im Frühjahr festgelegt. Ein Grund für die Erhöhung: 2016 gleicht sich ein einmaliger statistischer Effekt aus. Bei der Rentenanpassung 2015 waren Durchschnittslöhne aufgrund von EU-Vorgaben nämlich anders berechnet und niedriger angesetzt worden.

Rürup-Rente wird stärker gefördert

Die Rürup-Rente wird ab dem 1. Januar stärker gefördert: Versicherte können statt 80 dann 82 Prozent ihrer Einzahlungen steuerlich geltend machen. Die Steuervorteile sind allerdings durch einen abzugsfähigen Höchstbetrag gedeckelt. Ab 2016 beträgt er statt 22 172 nun 22 766 Euro pro Jahr. Davon müssen allerdings die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden. Ledige beispielsweise können demnach Vorsorgebeiträge von bis zu 18 668 Euro steuerlich geltend machen. Die vollen 22 766 Euro können nur Selbstständige ausschöpfen, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Wer 2016 in Rente geht, muss übrigens statt 70 künftig 72 Prozent der Rürup-Rente versteuern.

Hartz-IV: Mehr Geld, Ende der Familienversicherung

Hartz-IV-Empfänger erhalten ab dem 1. Januar je nach Regelbedarfsstufe monatlich zwischen drei und fünf Euro mehr. Alleinstehende etwa haben dann unter dem Strich im Monat einen Betrag von 404 Euro und damit fünf Euro mehr als bisher zur Verfügung. Fünf Euro mehr bekommen auch alleinstehende Asylbewerber: nämlich statt 359 künftig 364 Euro im Monat.

Gleichzeitig entfällt ab Jahresbeginn für alle Hartz-IV-Bezieher, Jugendliche ab 15 Jahren eingeschlossen, die derzeitige Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder Leistungsempfänger ist damit künftig eigenständiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse. Wie alle Versicherungspflichtigen müssen auch Hartz-IV-Bezieher den Zusatzbeitrag zahlen. Die Kosten übernimmt jedoch der Bund.

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Internet und Kommunikation

Standardbriefe kosten künftig 70 Cent Porto

Die Deutsche Post erhöht mit Jahresbeginn erneut das Porto für Standardbriefe. Dieses Mal wird der Versand acht Cent teurer und kostet bis 20 Gramm künftig 70 Cent (2015: 62 Cent). Dieser Wert soll aber nun drei Jahre unverändert bleiben, verspricht die Post. Auch 2016 gibt es wieder Ergänzungsmarken – so können nicht verbrauchte 62-Cent-Briefmarken weiter verwendet werden.

Telefonieren und Surfen in der EU werden günstiger

Wer sein Handy im Urlaub nicht gerne aus der Hand legt, den wird das freuen: Im EU-Ausland wer-den Telefonieren und Surfen nochmal günstiger. Derzeit kosten abgehende Anrufe maximal 19 Cent, SMS sechs Cent – pro Megabyte Daten werden 20 Cent (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) fällig. Das ändert sich ab dem 30. April.

Dann gibt es statt der jetzigen Preis-Obergrenzen Höchstaufschläge auf den jeweiligen Heimtarif. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann zum Beispiel nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten und SMS zwei Cent extra. Pro Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Anbieter dann maximal fünf Cent aufschlagen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Ab dem 15. Juni 2017 soll es keine zusätzlichen Gebühren im EU-Ausland mehr geben

Energie und Wohnen

Rauchmelder-Pflicht für bestehende Gebäude

Mit dem Jahresende läuft die Frist ab: Anfang 2016 müssen Hauseigentümer in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt dann auch in älteren Gebäuden Rauchmelder installiert haben. In Nordrhein-Westfalen haben Besitzer noch bis Ende 2016 Zeit, um Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, damit auszustatten. Für Neubauten gibt es die Rauchmelder-Pflicht in fast allen Bundesländern schon länger, in Sachsen greift sie ab dem neuen Jahr – nur in Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder noch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Durch erhöhte Strom-Umlagen und Netzentgelte steigen auch die Strompreise

Viele Verbraucher müssen 2016 mehr für Strom bezahlen. Dazu tragen zum einen die EEG- und die KWK-Umlage bei. Die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöht sich zum 1. Januar um 0,18 auf 6,354 Cent netto pro Kilowattstunde. Die KWK-Umlage zur Förderung der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung in fossilen Kraftwerken klettert mit Jahresbeginn von 0,254 auf 0,406 Cent netto pro Kilowattstunde.

Besonders stark macht sich kommendes Jahr in der Stromrechnung die erneute Erhöhung der Netznutzungsentgelte bemerkbar. Diese Gebühr zahlen Verbraucher für die Nutzung der Leitungen, die elektrische Energie vom Kraftwerk ins Haus liefern. Weil es bundesweit mehr als 900 verschiedene Netzgebühren gibt, ist die Spanne extrem groß.

Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat anhand vorläufiger Zahlen (Stand 1. Dezember 2015) die durchschnittlichen Netzentgelte in 2016 bei einem jährlichen Verbrauch von 4000 Kilo-wattstunden für einzelne Bundesländer berechnet.

In Nordrhein-Westfalen zahlen Verbraucher demnach pro Kilowattstunde beispielsweise statt 5,97 künftig 6,18 Cent netto. Unter dem Strich macht das im Jahr acht Euro netto mehr: Die Kosten steigen von 239 auf 247 Euro. In Berlin erhöhen sich die Kosten nur geringfügig: Dort kostet eine Kilowattstunde statt 5,83 künftig 5,85 Cent netto. Stromkunden zahlen dadurch einen Euro mehr pro Jahr: nämlich statt 233 künftig 234 Euro. In Sachsen-Anhalt widerrum müssen Verbraucher im kommenden Jahr sechs Euro netto mehr bezahlen. Dort steigt der Preis pro Kilowattstunde von 7,19 auf 7,34 Cent netto. Auf das Jahr gerechnet steigen die Kosten dadurch von 288 auf 294 Euro netto.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt, was sich künftigim Recht- und Steuerbereich verändert.

Steuern und Recht

Eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug gelten künftig für zwei Jahre

Freibeträge beim Lohnsteuerabzug, etwa für Werbungskosten aus den Fahrten zur Arbeit, sind ab 2016 immer für zwei Jahre gültig. Bislang mussten die Freibeträge jedes Jahr aufs Neue beim Finanzamt beantragt werden.

Grund- und Kinderfreibetrag erhöhen sich

Ledigen steht 2016 ein Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer von 8652 Euro zu – 180 Euro mehr als noch 2015. Für Ehepartner steigt der Grundfreibetrag auf 17 305 Euro (2015: 16 945 Euro). Und auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben: von 4512 in 2015 auf künftig 4608 Euro. Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum des Kindes sichern.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt, was sich künftigim Gesundheitswesen verändert.

Ernährung und Umwelt

Große Geschäfte müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen

Vom 24. Juli an können Verbraucher alte Smartphones, Toaster oder Fernseher nicht nur an kom-munalen Sammelstellen, sondern auch in großen Geschäften kostenlos zurückgeben. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet Läden mit mehr als 400 Quadratmeter Fläche zur Annahme – kleine Geräte wie Handys oder Toaster mit bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge müssen Kunden dabei nicht neu kaufen. Die neue Regelung gilt allerdings nur für große Elektroketten und Online-Händler. Supermärkte oder Discounter mit kleinem Angebot an Elektrogeräten sind ausgenommen. Der Kunde muss bei der Rückgabe keinen Kaufbon vorlegen.

Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen werden Pflicht

Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlehydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt – diese Nähr-wertangaben müssen Hersteller vom 13. Dezember an auf allen verpackten Lebensmitteln ausweisen. Das gilt auch für Produkte, die sie im Internet anbieten. Ausnahmen gibt es nur wenige, zum Beispiel handwerklich hergestellte Lebensmittel, die der Produzent direkt und in kleinen Mengen an den Verbraucher verkauft. Die Kennzeichnungspflicht basiert auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2011.

Gesundheit und Pflege

Gesetzliche Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge

Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen im kommenden Jahr höhere Beiträge zahlen. Der Grund: Der prognostizierte durchschnittliche Zusatzbeitrag, den allein die Arbeitnehmer tragen, steigt um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,7 Prozent. Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus einem Sockelbeitrag von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag zusammen. Dieser ist variabel und kann von jeder Kasse eigenständig festgelegt werden. Während die Techniker Krankenkasse ihren Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf insgesamt 15,6 Prozent anhebt, steigen die Beiträge bei der DAK hingegen um 0,6 Prozentpunkte auf insgesamt 16,1 Prozent.

Höhere Freibeträge bei Zuzahlung zu Rezepten

Mit Jahresbeginn erhöhen sich die Freibeträge bei Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen. Gesetzlich ist eine Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnah-men festgelegt (bei chronisch Kranken: ein Prozent). Wird dieses Limit überschritten, muss der Versicherte nicht mehr hinzuzahlen. Bei der Berechnung der individuellen Belastungsgrenze werden von den jährlichen Bruttoeinkünften fixe Freibeträge abgezogen. 2016 sind das für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner 5229 Euro (2015: 5103 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt pro Kind auf 7248 Euro (2015: 7152 Euro).

Patienten haben Anspruch auf einen Facharzttermin binnen vier Wochen

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat künftig den Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Ab dem 23. Februar vermitteln so genannte Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Patienten innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt – hochspezialisierte Mediziner wie etwa Radiologen müssen dabei in maximal 60 Minuten Fahrzeit mittels ÖPNV zu erreichen sein. Die Wartezeit bis zur eigentlichen Untersuchung darf ab Terminvergabe nicht länger als vier Wochen dauern. Für Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen gilt das nicht.

Nur ein Formular im Krankheitsfall

Bislang haben Ärztegesetzlich Versicherten im Krankheitsfall für den Bezug von Krankengeld einen „Auszahlschein“ für die Krankenkasse und die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt – damit ist jetzt Schluss. Ab dem 1. Januar gibt es für beides nur noch ein Formular. Neben dem Arzt, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber bekommt auch der Patient einen Durchschlag.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt, was sich künftig im Finanzsektor verändert.

Geld und Kredite

Inlandsüberweisungen nur noch mit IBAN möglich
Bankleitzahl und Kontonummer haben bei Inlandsüberweisungen ab dem 1. Februar ausgedient –diese Transfers funktionieren dann nur noch mit der International Bank Account Number (IBAN). Zu dem Zeitpunkt laufen nämlich die Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung aus. Die Abkürzung steht für Single Euro Payments Area. Für Verbraucher sollen Zahlungen in Euro durch den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum im Inland und in andere Länder schneller und günstiger werden. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Die Banken müssen diese ausschließliche Kundenkennung auch für Zahlungen außerhalb Deutschlands akzeptieren. Innerhalb der Eurozone fällt der so genannte Business Identifier Code, kurz BIC, weg.

Kunden bekommen bei Insolvenz der Bank schneller ihr Geld zurück

Bankkunden bekommen ihre Einlagen künftig schneller zurück, wenn ihr Geldinstitut pleite geht: Ab dem 1. Juni müssen sie im Insolvenzfall nur noch sieben Arbeitstage auf ihr Geld warten. Bislang beträgt die Entschädigungsfrist bis zu 20 Arbeitstage. EU-weit soll die neue Regelung spätestens 2024 gelten.

Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer

Ohne Steuer-Identifikationsnummer (ID) sind Aufträge zur Freistellung von Kapitalertragssteuern ab dem 1. Januar unwirksam. Liegt die Steuer-ID dem Kreditinstitut dann nicht vor, leitet die Bank oder Sparkasse die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen automatisch in voller Höhe an das Finanzamt weiter. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Bankkunden, die ihre Aufträge vor dem 1. Januar 2011 erteilt haben, müssen ihrem Kreditinstitut die fehlende Steuernummer selbst mitteilen. Spätere Aufträge beinhalten die Steuer-ID bereits. Durch einen gültigen Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge von Alleinstehenden jährlich bis zu einer Höhe von maximal 801 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 1602 Euro pro Jahr.

Freibeträge bei Lohnsteuerabzügen gelten zwei Jahre.
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Ausrangierte Haushaltsgeräte und andere Elektrogeräte.
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