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Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht: Warum es für Flüchtlinge keine Ausnahme vom Mindestlohn geben sollte

Von Stefan Sauer 06.01.2016, 16:27
EIn Flüchtling aus Syrien beim Praktikum bei Daimler
EIn Flüchtling aus Syrien beim Praktikum bei Daimler dpa Lizenz

Berlin - Das Bundesarbeitsgericht hält Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge rechtlich für problematisch, da sie gegen das in der Verfassung verankerte Gleichheitsgebot verstoßen könnten. Ausnahmen bedürften einer Rechtfertigung, die dem Gleichheitssatz Rechnung trügen, so das höchste deutsche Arbeitsgericht. Ob es eine solche Rechtfertigung geben kann, erscheint aber äußerst zweifelhaft Angeführt wird stets das Argument, Entgelte unterhalb des Mindestlohnes seien hilfreich bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Ohne Mindestlohn gelinge mithin die Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt schneller.

Diese Argumentation steht auf höchst wackeligen Füßen. Für die allermeisten Arbeitgeber ist nicht die Frage maßgeblich, ob nun 7,50 oder 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen sind. Für eine Anstellung spielen Sprachkenntnisse und Qualifikation die wesentlich größere Rolle. Doch selbst wenn viele Flüchtlinge zu niedrigsten Löhnen wirklich schneller einen Job finden würden, wäre der Preis dafür hoch: Sie gerieten in ein Niedriglohngetto, dem zu entkommen sehr schwer werden dürfte. Und sie konkurrierten mit schlecht qualifizierten hiesigen Beschäftigten unmittelbar um Arbeitsplätze. Unter dem Strich überwiegen die Nachteile von Mindestlohnausnahmen die Vorteile bei weitem. Eine entsprechende Abwägung des Für und Wieder würden gegebenenfalls gewiss auch die Richter am Bundesverfassungsgericht vornehmen.