1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Flüchtling in Dessau darf nicht arbeiten: Flüchtling in Dessau darf nicht arbeiten: Kein Job für Mustafa

Flüchtling in Dessau darf nicht arbeiten Flüchtling in Dessau darf nicht arbeiten: Kein Job für Mustafa

Von Jan Schumann 04.01.2016, 07:20
Ein Mann sitzt in der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Mann sitzt in der Bundesagentur für Arbeit. Symbolbild/dpa Lizenz

Dessau-Roßlau - Eigentlich ging es bloß darum, den Rasen zu mähen und ein paar Bäume zu pflanzen. Doch die Besetzung des Hausmeisterpostens wurde zum Politikum für den Dessauer Immobilien-Unternehmer Hartmut Richter. „Die Landesregierung sagt, sie will Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt integrieren“ - unter anderem mit einem neuen Zehn-Punkte-Plan des Sozialministeriums. Dringend nötig sei das, sagt Richter, sehr dringend. Denn er sieht es so: Die Bürokratie verhinderte, dass er den fleißigen Hausmeister einstellen konnte, den er seit Jahren sucht: Besmir Mustafa, 24 Jahre, geflüchteter Kosovo-Albaner.

Chef suchte zwei Jahre lang

Richter, der 66-jährige Unternehmer, saniert Altbauten und vermietet sie. Den 24-jährigen Migranten lernte er im August kennen, damals sei Mustafa rund neun Monate in Deutschland gewesen. „Er kam auf mich zu, suchte Arbeit“, sagt Richter. „In dieser Zeit hatten wir unheimlich viel zu tun, weil wir gerade an drei Häusern in Dessau arbeiteten.“ Also ließ er Mustafa auf Probe arbeiten - Hilfsdienste und Hausmeisteraufgaben. Mustafa, so erzählt es Richter, war fleißig und gründlich. Er hat ihn aus dem Stand überzeugt. „Nach einem Tag habe ich gesagt: Ich stelle dich ein.“ Zwei Jahre lang hatte er die Stelle ausgeschrieben - doch alle Kandidaten, die die Arbeitsagentur vermittelt hatte, waren in der Probezeit durchgefallen, erzählt Richter.

Sechs Stunden am Tag, 8,50 Euro pro Stunde - Richter setzte zügig einen Arbeitsvertrag auf. „Laut Pass durfte Besmir Mustafa ja arbeiten“, so der Unternehmer. Theoretisch.

Doch von diesem Tag an arbeitete Mustafa nie wieder für den Immobilien-Unternehmer. Stattdessen kam ein knapper Anruf aus dem Dessauer Sozialamt. „Sinngemäß wurde uns gesagt: Auf diese Stelle warten Hunderte deutsche Bewerber“, so Richter. „Ihr könnt ihn nicht einstellen.“ Richter ist bis heute verärgert - und voller Unverständnis. Der Fall illustriert, vor welchen bürokratischen Hürden Arbeitgeber bei der Integration von Flüchtlingen stehen. Und warum die Behauptung von Rechtspopulisten, das Ausländer Deutschen die Arbeit wegnähmen, eine Räuberpistole ist.

Eine Verlängerung der Berufsausbildung für Flüchtlinge und benachteiligte Deutsche schlägt der SPD-Bundestagsfraktionschef Thomas Oppermann vor. „Jungen Flüchtlingen und benachteiligten Deutschen, die keine Berufsausbildung haben, sollten wir ein viertes Ausbildungsjahr ermöglichen“, sagte Oppermann der „Welt am Sonntag“.

Dabei solle das zusätzliche Jahr der üblichen Ausbildung vorangestellt werden. „In diesem vierten - vorgezogenen - Jahr werden die jungen Menschen fit gemacht für die eigentliche Ausbildung“, so Oppermann. Solch ein Modell, das in einem Tarifvertrag der Chemie-Branche schon praktiziert werde, „könnte staatlich gefördert werden“. Betriebe, die Flüchtlinge ausbilden, sollten vom Staat dafür Unterstützung erhalten. „Viele Unternehmen engagieren sich sehr direkt für Flüchtlinge - im wohlverstandenen Eigennutz, sie wollen Arbeitskräfte gewinnen“, sagte Oppermann.

Im Arbeitsamt Dessau-Roßlau-Wittenberg ist der Fall Besmir Mustafa bekannt. Dort heißt es: Alles lief korrekt. Und: Knackpunkt ist das Herkunftsland. „Der Balkan gilt als sichere Herkunftsregion“, sagt Sprecherin Marion Tuchel, „Asylanträge werden in der Regel abgelehnt.“ Für die lediglich geduldeten Migranten gelten andere Regeln auf dem deutschen Arbeitsmarkt als etwa für Syrer, Iraker und Eritreer. Nämlich: Geduldete haben zunächst drei Monate Arbeitsverbot, bei jeder Bewerbung in den folgenden 15 Monaten führt das Arbeitsamt eine sogenannte Vorrangprüfung durch.

Vorrang für Deutsche

Im Klartext: „Es wird überprüft, ob es deutsche Bewerber gibt“, sagt Tuchel. „Bei einfachen Helfertätigkeiten - wie in diesem Fall - ist die Wahrscheinlichkeit hoch. Dann wird keine Arbeitserlaubnis für den Migranten erteilt.“ Anders läuft es bei anerkannten Asylanten, etwa aus Syrien, Eritra, Irak und dem Iran. Bei ihnen entfällt die Vorrangprüfung, so Tuchel - sobald sie Asyl bekommen, konkurrieren sie tatsächlich mit deutschen Arbeitnehmern.

„Unverständlich“, findet Richter, der Dessauer Unternehmer, den Ausgang im Fall Mustafa. „Zumal mir das Arbeitsamt keine weiteren Bewerber vermittelte.“ Er hat die Stelle nun auf eigene Faust neubesetzt: Mit einem selbstständigen Kleinunternehmer - einem aus der Region Dessau. (mz)