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Steuerbetrug Steuerbetrug: Der Deal der Dieselpanscher

Von Ralf Böhme 04.01.2016, 21:25
Eine Zapfsäule für Diesel
Eine Zapfsäule für Diesel dpa Lizenz

Magdeburg - Zwei Jahre lang hat Staatsanwalt Bernd Blasczyk gegen die Dieselpanscher ermittelt. Gemeinsam mit Zollfahndern ist der Magdeburger Jurist einem international organisierten Steuerbetrug auf die Schliche gekommen, dem größten seit langem in Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse der Untersuchung - Ausgangspunkt war ein Verdacht des Zolls - mündeten gestern in einer massiven Anklage von vier Männern und zwei Frauen vor dem Landgericht Magdeburg, allesamt polnische Staatsbürger. Demnach sollen sie als Mineralölhändler in Deutschland vorsätzlich einen Steuerschaden von mindestens sieben Millionen Euro angerichtet haben.

Extragewinn mit jedem Tanklastzug

Das unternehmerische Modell dieser Geschäftsleute war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft simpel und betrügerisch: Diesel und ähnliche Gemische, für die Steuern fällig sind, wurden als Biodiesel ausgewiesen. Der ist von solchen Abgaben befreit und das garantiert illegalen Extragewinn mit jedem Tanklastzug, der vom Hof einer unweit der A 2 gelegenen Misch- und Tankanlage rollt. Das Beweismaterial im Dieselpanscher-Prozess, der im Dezember noch wegen einer akuten Hoden-Erkrankung eines Angeklagten gestoppt werden musste, wirkt erdrückend. Es stapelt sich bis an die Fenster im Saal der Wirtschaftsstrafkammer. Insgesamt füllen die Unterlagen 28 große Umzugskisten. Dabei handelt es sich laut Staatsanwalt Blasczyk in der Hauptsache um beschlagnahmte Unterlagen aus dem Unternehmen in der Nähe von Magdeburg, das die Angeklagten für den mutmaßlich von langer Hand geplanten Steuerbetrug extra gegründet hatten.

Produktionsunterlagen, Lieferscheine und andere Papiere, die die Ermittler akribisch auswerteten, summierten sich der Anklage zufolge zu insgesamt 566 Straftaten aus den Jahren 2010 und 2011. Blasczyk, der diese lange Liste fast drei Stunden lang mit nur einer kurzen Trinkpause vortrug, sagte danach gegenüber der MZ: „Vorwürfe in dieser Breite und Dichte gab es in Sachsen-Anhalt zuletzt in einem Verfahren etwa Mitte der 1990er Jahre.“ Die Anklageschrift zählt stolze 43 Seiten. Vermutlich hätte sie sogar noch weiter gefasst werden können. Jedoch scheiterte das an den polnischen Behörden. Der Staatsanwalt: „Die Polen haben auf unser Ersuchen auf Rechtshilfe einfach nicht reagiert.“ Sieben andere Länder hingegen hätten sich nicht derartig abweisend verhalten und sachdienliche Informationen zur Verfügung gestellt.

"Internationales Firmengeflecht am Werke gewesen“

So oder so, für Blasczyk steht nun fest: „ Hier ist ein internationales Firmengeflecht am Werke gewesen.“ Seine Helfer und er hätten aber wahrscheinlich nur einen Bruchteil der Machenschaften im Treibstoffhandel ausleuchten können. Hintermänner seien in Polen und anderen EU-Staaten zu vermuten, darunter in Tschechien, in der Slowakei und in Litauen. Nachweislich sind ihm zufolge geschäftliche Beziehungen der Angeklagten zu mehr als 50 ausländischen Firmen, die entweder den Diesel und andere Öle lieferten oder unter dubiosen Umständen abnahmen. Nach den Recherchen der Zollfahndung Magdeburg soll es sich dabei auch um eine Reihe von Scheinunternehmen mit variantenreichen Fantasie-Namen handeln. „Lieferscheine wurden falsch ausgestellt, Qualitätszertifikate wissentlich mit unzutreffenden Angaben versehen“, so die Anklage. Zudem seien Zahlungen in vielen Fällen nicht wie üblich über Konten abgewickelt worden, sondern vor Ort direkt aus dem Geldkoffer. Weitere Einzelheiten soll die gerichtliche Vernehmung von Zoll-Mitarbeitern ergeben, war gestern im Landgericht zu erfahren.

Bis Ende April sind noch knapp 20 weitere Verhandlungstage geplant. Ob die Angeklagten etwas beitragen wollen, ist unklar. Sie halten sich bislang weitgehend bedeckt. Lediglich eine Beschuldigte, die als Geschäftsführerin fungierte, ließ über den Anwalt und die Dolmetscher ihre grundsätzliche Aussagebereitschaft signalisieren. Eine andere Beschuldigte, die Laborleiterin der Firma, brachte dagegen die Einstellung des Verfahrens ins Spiel. Der Vorsitzenden Richter Gerhard Könike ging jedoch gar nicht darauf ein, sondern stellte nur trocken fest: „Keiner der Angeklagten hat sich vor dem Prozess um eine Verständigung mit dem Gericht bemüht.“ (mz)