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Strafverfahren gegen Peter Fitzek Strafverfahren gegen Peter Fitzek: Prozess um "König von Deutschland" geht weiter

23.12.2015, 10:27
Peter Fitzek sitzt während einer Durchsuchung seiner Geschäftsräume im März 2014 auf dem Wittenberger Markt.
Peter Fitzek sitzt während einer Durchsuchung seiner Geschäftsräume im März 2014 auf dem Wittenberger Markt. Archiv/Klitzsch Lizenz

Wittenberg/Dessau - Peter Fitzek, der selbsternannte „König von Deutschland“, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Wie das Landgericht in Dessau-Roßlau am Mittwoch mitteilte, beginnt die Hauptverhandlung am 24. Februar am Amtsgericht in Dessau.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen, der sich O-Ton Landgericht „in der Vergangenheit als Oberhaupt eines Fantasiestaates ausgegeben hat“, das Fahren ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen vor zwischen Oktober 2012 und September 2013 vor. Das Strafverfahren war zeitweilig ausgesetzt worden, weil sich das Verwaltungsgericht in Halle mit dem Fall beschäftigt hatte.

Dieses hatte entschieden, dass der Angeklagte mit der Rückgabe seines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde im September 2012 wirksam auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat diese Entscheidung vor wenigen Wochen bestätigt. Die Hauptverhandlung wird am am 9. März fortgesetzt. (mz/ba)