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Wohngeldantrag Wohngeldantrag: Wer kann 2016 Wohngeld beantragen?

04.01.2016, 10:30
Immer weniger Leute in Sachsen-Anhalt beziehen Wohngeld.
Immer weniger Leute in Sachsen-Anhalt beziehen Wohngeld. dpa Lizenz

Mehr Wohngeld für Mieter: Der Bundestag hatte die Wohngeld-Novelle bereits im Juli 2015 beschlossen. Damit wird das Wohngeld in diesem Jahr erstmals seit 2009 wieder erhöht. Neben den gestiegenen Kaltmieten werden auch die höheren Nebenkosten berücksichtigt. Künftig soll alle zwei Jahre überprüft werden, ob das Wohngeld angepasst werden muss.

Die Höhe des Wohngelds richtet sich vor allem nach dem Wohnort. In Ballungsräumen soll der staatliche Zuschuss stärker steigen als in strukturschwachen Regionen mit niedrigeren Mieten. Ob Wohngeld bewilligt wird, hängt von der Höhe des Haushaltseinkommens ab. Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt das Wohngeld im Durchschnitt von 112 auf 186 Euro. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben von bundesweit voraussichtlich 1,43 Milliarden Euro im Jahr 2016 zur Hälfte.

So beantragen Mieter Wohngeld

Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen können Wohngeld zur finanziellen Unterstützung bekommen. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen, erklärt der Deutsche Mieterbund. Die Formulare gibt es häufig im Internet. Mieter erhalten das Wohngeld als sogenannten Mietzuschuss. Bedürftige Eigentümer bekommen einen Lastenzuschuss.

Es ist laut Mieterbund nicht immer einzuschätzen, ob man wohngeldberechtigt ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien teils kompliziert. Deshalb gilt:

• Erst einmal einen Antrag stellen – und schauen, was dabei herauskommt. Die zuständige Verwaltung prüft den Antrag und entscheidet. Wie lange sie für die Bearbeitung des Antrags braucht, ist unterschiedlich.

• Antragsteller müssen Verdienstbescheinigungen und Nachweise über alle zu versteuernden Einkünfte aller Personen im Haushalt vorlegen. Außerdem sind der Mietvertrag und eine Bescheinigung des Vermieters nötig, aus der die Fläche der Wohnung hervorgeht. Je nach individueller Haushaltssituation kann die Behörde weitere Unterlagen und Nachweise verlangen.

• Der gezahlte Höchstbetrag an Wohngeld hängt von der Mietstufe der Gemeinde ab. Wer bereits Arbeitslosengeld II oder andere Transferleistungen bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld.

Immobilienbesitzer können von Wohngeld profitieren

Vom Wohngeld können unter Umständen auch Immobilienbesitzer profitieren. Denn auch sie können Wohngeld beantragen, etwa wenn sie aus finanziellen Gründen ihr Darlehen nicht abbezahlen können. Voraussetzungen für den sogenannten Lastenzuschuss sind: Sie bewohnen ihr Eigentum selbst und sind auf eine staatliche Hilfe für angemessenes Wohnen angewiesen. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

Die genaue Höhe des Zuschusses ist unter anderem abhängig vom Gesamteinkommen, der monatlichen Belastung etwa durch einen Baukredit, sowie der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Von diesen Faktoren hängt auch ab, ob Eigentümer den Zuschuss überhaupt beantragen dürfen. Wenn ja, wird er meist für ein Jahr bewilligt. Danach müssen sie ihn neu beantragen. Entsprechende Formulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle von Kreis oder Kommune. (gs/Agenturen)