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Übergriffe auf Linke in Bitterfeld-Wolfen  Übergriffe auf Linke in Bitterfeld-Wolfen : Mehrjährige Haftstrafen für zwei rechte Schläger

Von thomas steinberg 04.01.2016, 17:52
«Justitia» ist die Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit.
«Justitia» ist die Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit. dpa/Symbol Lizenz

Bitterfeld/Dessau - Das Verfahren gegen fünf Bitterfelder wegen Überfällen auf Linke endete am Montag vor dem Landgericht Dessau mit der Verurteilung aller Angeklagten.

Die Kammer verhängte gegen den Haupttäter eine vierjährige Freiheitsstrafe, ein weiterer Täter erhielt dreieinhalb Jahre, wobei in dieses Strafmaß noch nicht abgegoltene Vorstrafen einflossen. Vergleichsweise glimpflich ging die Sache für einen 18-Jährigen aus: Er kam mit vier Wochen Jugendarrest davon. Die beiden übrigen wurden mit jeweils 15 Monaten auf Bewährung bedacht. Zudem müssen sie mehrere hundert Euro an Amnesty International beziehungsweise Pro Asyl zahlen, an Organisationen mithin, deren Engagement dem stramm rechten Weltbild der Angeklagten völlig zuwider läuft.

Zugetragen hatten sich die Taten zwischen Ende März und Anfang April vorigen Jahres. Es habe sich nicht, wie teils in der Bevölkerung diskutiert, um Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Linken gehandelt, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „Die Gewalt ging allein von Rechten aus.“

Zunächst überfielen drei der Angeklagten einen Punk, der nach eigenem Bekunden mit Politik nicht viel am Hut hat. Sie traten die Tür seiner Wohnung ein, schlugen und traten den Mann und einmal auch dessen Lebensgefährtin, wobei der erst wenige Monate zuvor aus der Haft entlassene Dirk H. sich als Hauptakteur hervortat. Anschließend versuchten sie dasselbe in einer weiteren Wohnung, hier konnte die Mutter des minderjährigen Opfers die Tür zuhalten. Am 9. April aber wurde dieses von Dirk H. und einem weiteren Angeklagten vor dem Bitterfelder Bahnhof verprügelt. In Greppin schließlich suchte wiederum Dirk H. mit einem anderen Mittäter einen jungen Mann in seiner Wohnung heim. H. stach ihm einen Schraubenzieher in den Oberschenkel.

Kein Angeklagter hatte sich zur Sache eingelassen, ihre Anwälte hatten am Ende auf Freispruch plädiert. Umso mehr überraschte der mehr als ungewöhnliche Schritt eines Verteidigers: Im Plädoyer räumte er ein, sein Mandant habe die ihm vorgeworfene Tat begangen. Er sage dies in Abstimmung mit dem Angeklagten. Eine Bestätigung der Angaben verweigerte der jedoch trotz des richterlichen Hinweises, dann liege kein (eventuell strafminderndes) Geständnis vor.

Überführt wurden die Angeklagten, obwohl sie von Opfern oder Zeugen meist nicht erkannt wurden. Sie hatten sich jedoch in Chats untereinander und mit Dritten über die Geschehnisse unterhalten und sich dieser sogar gebrüstet. Zitat Dirk H.: „Haben gerade einen klar gemacht.“ Andere Nachrichten lassen keinen Zweifel aufkommen an der ideologischen Ausrichtung der Täter: Nazisymbolik war gängig in der Kommunikation wie die Diffamierung Linker als „Zecken“. Und auch wenn es für das Urteil keine Rolle spielt: Zwei der Angeklagten sind weiterhin in der Neonazi-Szene aktiv. All das lieferte dem Gericht genügend Gründe, von Hasskriminalität zu sprechen – und diesen Umstand bei den Strafen zu berücksichtigen. Um der Mythenbildung vorzubeugen, stellte Richter Stefan Caspari klar: „Auch wenn es anderen nicht passt: Jeder kann rechte Parolen auf Demos grölen, so lange er nicht gegen das Gesetz verstößt. Niemand wird verurteilt wegen einer Ideologie, die er anhängt.“ Aber: Wenn diese Ideologie als Vorwand diene, Leute, die andere Meinungen haben, zu schlagen, müsse dies strafschärfend berücksichtigt werden. Und: „Die Zeiten, wo man Menschen auf offener Straße oder in der Wohnung überfallen durfte, sind zum Glück lange vorbei.“

Dem am Ende formaljuristisch doch nicht geständigen Angeklagten hielt Caspari stellvertretend vor: Wer trotzdem so etwas tue, solle doch „den Arsch in der Hose haben“ und dazu stehen. „Aber Sie sind nur mutig, wenn Sie zu zweit, dritt oder viert sind und es gegen Schwächere geht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)