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Prozess am Landgericht Halle Prozess am Landgericht Halle: Geldstrafe nach Kaffeefahrt

Von Katrin Löwe 23.11.2015, 20:07
Senioren passieren Reisebusse auf einem Parkplatz.
Senioren passieren Reisebusse auf einem Parkplatz. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Am Ende flossen bei ihr Tränen. „Ich werde nie wieder sowas machen“, beteuerte die 49-jährige Angeklagte - vor allem in Richtung des Staatsanwaltes. Der war zuvor noch nicht ganz überzeugt, ob die Frau trotz ihrer Aussage, sich von der Branche abgewendet zu haben, nicht schon die nächste Kaffeefahrt plane. Um eine solche ging es im Prozess am Landgericht Halle. Dort wurde die Angeklagte am Montag wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt.

Die Frau war als Sprecherin auf einer im Juni 2014 von der Polizei aufgelösten Verkaufsveranstaltung aufgetreten, auf der Nahrungsergänzungsmittel zu weit überhöhten Preisen verkauft werden sollten. Weil die Polizei in einem abgelegenen Thüringer Gasthof noch vor Abschluss der Verkaufsverträge eingriff, blieb es beim versuchten Betrug. Auf der Veranstaltung wurden Senioren aus Halle und Merseburg, der älteste Jahrgang 1928, angetroffen. Angeboten wurde unter anderem ein angebliches „Wundermittel“ gegen Demenz - „das verfängt natürlich bei hochbetagten Gästen“, warf Staatsanwalt Ralf-Peter Terstegen der Angeklagten vor. Die Produkte seien objektiv den Preis nicht wert und zudem mit Eigenschaften versehen worden, die wissenschaftlich nicht erwiesen sind. „Wieso“, fragte er mit Blick auf das Alter der Kunden, „ist ein Mensch bereit, sich gerade die Schwächsten herauszugreifen?“ Eines war für den Ankläger indes klar: „Das Motiv Ihres Handelns ist ganz einfach: Das ist Gier.“

Auf der Kaffeefahrt-Veranstaltung wurden Nahrungsergänzungsmittel zum Preis von bis zu 998 Euro angeboten, die im Internet laut Anklage für 52 Euro zu haben sind. Unzulässigerweise wurden sie mit Wirkungen gegen Krankheiten beworben, wie auch eine Gutachterin sagte. Und nicht nur das: Im Wesentlichen bestanden die Mittel nach ihren Angaben aus Fruchtsaftkonzentrat, mit Wasser verdünnt, und Vitaminen. Ein bei einem Produkt genanntes Enzym war zu nicht einmal einem Prozent der angegebenen Menge enthalten. Bei anderen Mitteln lag der wahre Gehalt bestimmter Inhaltsstoffe nur etwa bei der Hälfte. Ein Inhaltsstoff war gar nicht zugelassen.

Die Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt - Voraussetzung für eine Absprache zwischen allen Prozessbeteiligten, dass die Strafe am Ende nicht über der des jetzigen Urteils liegt. Sie habe nicht den großen Reibach gemacht, sagte der Verteidiger der Angeklagten, Otto Höffmann. „Hier sitzt jemand, der an die Front geschickt wurde von Hintermännern, die das große Geld gemacht haben.“ Zu Gunsten der Angeklagten wertete das Gericht tatsächlich, dass sie das „letzte Glied der Kette“ war, wie Richterin Ursula Mertens sagte, und dass sie mit ihrem Geständnis den hochbetagten Senioren einen Auftritt vor Gericht erspart hat. Gegen sie spreche, dass die Opfer alte Menschen waren, „oft einsam und leichtgläubig - nur froh, dass sie mal rausgekommen sind.“ Gegen zwei Mitangeklagte, die eine untergeordnete Rolle spielten, wurden die Verfahren gegen Zahlung von 500 beziehungsweise 1.000 Euro eingestellt.

Schon am Dienstag beginnt in Halle der nächste Kaffeefahrt-Prozess. (mz)