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Prozess um Wittenberger Peter Fitzek Prozess um Wittenberger Peter Fitzek: "König von Deutschland" ist seinen Führerschein endgültig los

02.12.2015, 10:30
Damit will er weiterhin fahren: Der Führerschein des selbsternannten Königs.
Damit will er weiterhin fahren: Der Führerschein des selbsternannten Königs. Steffen Könau Lizenz

Wittenberg/Magdeburg - Peter Fitzek, der selbsternannte „König von Deutschland“, ist seinen Führerschein endgültig los. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Das sieht der gelernte Koch anders - und prüft den Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

Peter Fitzek habe rechtskräftig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet, als er sie im September 2012 bei der zuständigen Behörde zurückgab. Dass es ihm eher darum ging, sich von der Bundesrepublik Deutschland lossagen zu wollen, weil er sein Königreich gründen wollte, sei unerheblich. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle.

„Wir haben nichts dagegen, Unseren BRD-Führerschein endgültig los zu sein“

Fitzek selbst sieht das freilich anders. „Leider haben Wir das Urteil selbst noch gar nicht erhalten“, schreibt er auf eine Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung im pluralis majestatis. Das Gericht habe lediglich darüber zu befinden gehabt, ob eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtsmittels zulässig sei. „Das Oberverwaltungsgericht bestätigte auch nicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle, sondern lehnte lediglich ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle ab. Das OVG prüfte selbst nicht erneut die Sach- und Rechtslage, wie das ein Berufungsgericht üblicherweise tut. Auch hier zeigt sich die Verweigerung des rechtlichen Gehörs“, führt Fitzek aus. Der Verlust des Führerscheins scheint ihn nicht zu stören: „Wir haben nichts dagegen, Unseren BRD-Führerschein endgültig los zu sein. Wir haben ja noch einen anderen Führerschein.“ Dieser sei von ihm subsidiär als Nachweis der Genehmigung angefertigt worden, „da Wir mit der Mafiaorganisation ,Bundesrepublik’ nichts zu tun haben wollen.“

Fitzek hatte im September 2012 seinen Führerschein in der Wittenberger Fahrerlaubnisbehörde zurückgegeben. Dieser ist aber nur das amtliche Dokument, das belegt, dass der Inhaber im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Auf letztere wollte Fitzek nach eigenen Angaben nie verzichten, sondern nur auf den Schein.

Das Wort „Verzicht“ tauchte folgerichtig in der Erklärung auch nicht auf, die Fitzek seinem Führerschein im September 2012 beigelegt hatte, als er diesen in der Pförtnerloge des Landratsamtes Wittenberg abgab. Holger Zubke von der Fahrerlaubnisbehörde hatte den selbsternannten Monarchen zuvor darauf hingewiesen, dass er nach der Abgabe des Dokuments nicht mehr Auto fahren dürfe, wenn er das Formular unterschreibe, dass die Behörde dafür bereithält. Fitzek unterschrieb daraufhin auch nicht, sondern formulierte einen eigenen Zweizeiler.

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg habe mit seiner Ablehnung also nur dafür gesorgt, dass sich ein weiteres und höheres Gericht überhaupt mit der Sachfrage beschäftigten könne, schätzt Fitzek die Folgen der Entscheidung ein. (dpa/mz/ba)

Bei der Selbstkrönung vor einem Jahr: Peter Fitzek nimmt im Mantel der Geschichte Huldigungen an.
Bei der Selbstkrönung vor einem Jahr: Peter Fitzek nimmt im Mantel der Geschichte Huldigungen an.
Screenshot Werbefilm Königreich Deutschland auf Youtube Lizenz