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Wurde die 20-Jährige vergiftet? Wurde die 20-Jährige vergiftet?: Mysteriöser Tod einer Zeugin im NSU-Prozess

Von Markus Decker 30.03.2015, 17:02
Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München
Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München dpa Lizenz

Berlin - Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe schien der Sache selbst nicht zu trauen – oder jedem Verdacht aus dem Weg gehen zu wollen. Zunächst hieß es am Montag, eine 20-jährige junge Frau mit Bezug zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) habe eine Lungenembolie erlitten. Kurz darauf teilte die Staatsanwaltschaft mit, es werde untersucht, ob die Frau womöglich vergiftet worden sei. „Wir sind uns der Brisanz des Falles bewusst“, betonte Staatsanwalt Tobias Wagner.

Fest steht: Der Todesfall elektrisiert alle, die sich mit dem NSU-Komplex befassen. Das hat mit dem mysteriösen Fall selbst zu tun, vor allem aber damit, dass es nicht der erste dieser Art ist.

Ex-Freundin von getötetem Neonazi

Bei der Toten handelt es sich um eine Ex-Freundin von Florian H.; das ist jener ehemalige Neonazi, der im Herbst 2013 in einem Wagen in Stuttgart verbrannte. Er soll gewusst haben, wer die Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 in Heilbronn getötet hat. Für den Tag seines Todes lag H. eine erneute Vorladung der Polizei vor. Als offizielle Todesursache gilt Selbstmord aus Liebeskummer. Allerdings bezweifeln Angehörige die Diagnose.

H. hatte davon gesprochen, dass der NSU den Mord an Kiesewetter nicht allein begangen habe, sondern neben Beate Zschäpe und Helfershelfern noch andere auf die Anklagebank gehörten. Dabei nannte er eine rechtsextreme Gruppe namens Neoschutzstaffel (NSS) und einen „Matze“.

Zu seinen Lebzeiten glaubten die örtlichen Sicherheitsbehörden H. nicht und ermittelten auch nicht. Vor zwei Wochen stellte sich im NSU-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtages jedoch heraus, dass er mit dem Hinweis auf „Matze“ und die NSS Recht hatte. Vor dem Hintergrund wirkt die Diagnose, H. habe Selbstmord begangen, mindestens dubios – wenngleich stimmt, dass er mit mehreren jungen Frauen gleichzeitig liiert war, psychiatrisch behandelt wurde und bei seinem Tod unter Medikamenteneinfluss stand.

Ähnlich zweifelhaft verhält es sich mit dem aktuellen Fall. Die Ex-Freundin von Florian H. war Anfang März vom NSU-Ausschuss in Stuttgart vernommen worden. Zuvor hatte sie erklärt, sie fühle sich bedroht. Am letzten Dienstag nun hatte die junge Frau nach Angaben der Behörden einen leichten Motorradunfall und zog sich eine Prellung im Knie zu. Zwar sei die 20-Jährige mehrfach ärztlich behandelt worden, heißt es. Dennoch habe die Verletzung eine Verstopfung eines Blutgefäßes der Lunge ausgelöst.

„Es gibt zu viele Zufälle“

In Berliner Sicherheitskreisen wird darauf verwiesen, dass eine 20-Jährige an einer durch eine Knieprellung ausgelösten Thrombose sterbe, bleibe „unfassbar“. Knieprellungen erlitten Fußballer gleichen Alters jedes Wochenende, ohne dass sie daran stürben. Der Rechtsextremismus-Forscher und NSU-Experte Hajo Funke sagte dieser Zeitung: „Es sterben zu viele, die Zeugen sind, Zeugen waren oder Zeugen sein könnten. Und es gibt zu viele Zufälle.“

So sei ungeklärt, warum Kiesewetter 2007 sterben musste. Es sei ungeklärt, was in Stuttgart mit Florian H. geschah. Und jetzt sei ungeklärt, wie seine Ex-Freundin umkam. Zudem gebe es Hinweise auf Verflechtungen zwischen dem rassistischen Ku Klux Klan und der baden-württembergischen Polizei – „und zwar durch einen zentralen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz organisiert, durch Thomas Richter alias „Corelli“. Doch auch dieser sei tot, verursacht durch eine bis dahin nicht bekannte Diabetes. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages hat den ehemaligen grünen Abgeordneten Jerzy Montag zum Sonderermittler ernannt, um den Fall aufzuarbeiten.

„Wir haben eine Überlappung von staatlichen Skandalen“, glaubt Funke. Und wenn man die Sicherheit nicht weiter gefährden wolle, müsse man handeln. Hauptzuständig dafür sei der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD). „Er ist verpflichtet, aufzuklären, was nicht aufgeklärt ist. Sonst soll er zurücktreten.“