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NSU-Anschlag an der Keupstraße NSU-Anschlag an der Keupstraße: Ermittler ignorierten die Ähnlichkeit der Attentäter

Von Hans-Jürgen Deglow 11.01.2015, 18:00

Köln - Spätestens in Nürnberg fügte sich das Mosaik des Mordens zusammen. Doch die Teile wurden nicht zu einem Bild zusammengefügt.

In der fränkischen Stadt hatten die NSU-Terroristen am 9. Juni 2005 den türkischen Döner-Imbissbetreiber Ismail Yasar ermordet – exakt ein Jahr nach dem Nagelbombenanschlag von Köln. Doch die Ermittler stellten keinen Zusammenhang zwischen der bundesweiten Mordserie und dem Anschlag in der Keupstraße her, obwohl es genug Hinweise gab.

Im NSU-Prozess werden nun drängende Fragen gestellt: Welche Versäumnisse gehen auf das Konto welcher Behörde? Warum wurde der Kölner Anschlag nicht der Mordserie zugeordnet? Hätte der NSU früher enttarnt, Morde verhindert werden können?

Dem Gericht werden Akten vorenthalten. Das vermutet jedenfalls Eberhard Reinecke, Opferanwalt aus Köln, der bereits mehrere Anträge zur Offenlegung von Dokumenten gestellt hat. So fehlt der komplette Bericht über eine Zeugenvernehmung in der Sache Keupstraße. Außerdem enthält die Kölner Keupstraßen-Akte, die dem Gericht bisher vorgelegen habe, für den Zeitraum zwischen Juni 2005 und Juni 2008 lediglich Angaben zu zwei Ermittlungsmaßnahmen: unter anderem zur Observation eines Opfers.

Tatsächlich gab es erheblich mehr Aktivitäten, als die Aktenlage vermuten lässt. Es kam sogar zu zwei überlieferten Besuchen der Kölner Ermittler in Nürnberg. Sowohl in Nürnberg als auch in Köln waren die Täter mit Fahrrädern gesehen worden – in Köln wurden sie sogar gefilmt. So konnte eine Zeugin in Nürnberg die Verdächtigen auf dem Keupstraßen-Video wiedererkennen. Grund genug für eine neue Fallanalyse, fanden die Ermittler zunächst. Die sei aber von den Kölnern abgesetzt worden. Ein Nürnberger Polizeibeamter erinnerte sich später: Man könne nicht „Äpfel mit Birnen vergleichen“, hätte es aus Köln geheißen.

Frappierende Ähnlichkeit der Phantombilder

Ein Hinweis auf eine Verbindung zwischen dem Mord in Nürnberg und der Keupstraße kam damals auch vom „Kölner Stadt-Anzeiger“ – und damit Jahre vor der Enttarnung der NSU. Die Redaktion des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wies die Kölner Polizei ausdrücklich auf eine frappierende Ähnlichkeit zwischen den Phantombildern hin, die nach den Taten angefertigt wurden. Die Antwort war knapp und entschieden: Da bestehe kein Zusammenhang.

Die Zeichnungen aus Nürnberg und Köln waren nie für eine gemeinsame Fahndung genutzt worden; ein gravierendes Versäumnis, wie man heute weiß.

Doch der Autor dieses Artikels war im Rahmen einer Recherche im Internet auf die Nürnberger Phantombilder gestoßen und hatte sie zunächst für die Zeichnungen aus Köln gehalten. Zwei Taten, zwei Gerichtszeichner – und Übereinstimmungen bis ins Detail. Auf die Nachfrage, warum man einen Zusammenhang ausschließen könne, obwohl das Motiv in allen Mordfällen doch als ungeklärt galt, bekräftigte der Polizeisprecher seine vorherige Aussage noch einmal. Anwalt Reinecke begründet heute seinen Antrag auf „umfassende Akteneinsicht“ in der Strafsache gegen Beate Zschäpe auch mit der damaligen Recherche des „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Brisant ist zudem eine Aktennotiz, wonach doch zumindest einige Ermittler des Landeskriminalamts Bayern eine Verbindung zwischen dem Fall Yasar und der Keupstraße sahen. Unter der Umschreibung: „Beim Vergleich der gesicherten daktyloskopischen (das bedeutet Fingerabdrücke, Anmerkung d. Red.) Tatortspuren aus der bundesweiten Mordserie an sechs türkischen, zwei türkischstämmigen und einem griechischen Staatsangehörigen“ folgt eine Aufzählung der Taten. Unter Ziffer 6 heißt es: „Bombenanschlag in Köln am 9. Juni 2004, hiesige Tagebuchnummer 5814/06.“ Die Keupstraße war tatsächlich die sechste Tat, die dem NSU heute zugerechnet wird.

Die Tagebuchnummer taucht nach Reineckes Informationen nur im Zusammenhang mit dieser einen Aktennotiz auf. „Trotzdem belegt sie, dass offenbar beim Bayerischen LKA eine Akte zum Anschlag in Köln geführt wurde unter dieser Tagebuchnummer, die im Jahre 2006 angelegt wurde.“

Scotland Yard weist auf Nazi-Terroristen hin

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte am 16.11.2011, kurz nach dem Auffliegen der NSU-Terrorgruppe, über den polizeilichen Umgang mit dem Hinweis auf die ähnlichen Phantombilder berichtet. Nur fünf Tage später, am 21.11.2011, erinnerte sich nun plötzlich ein Kriminalhauptkommissar wieder an die Treffen zwischen Nürnberger und Kölner Ermittlern. Im August 2005 seien in Nürnberg erste persönliche Informationen zwischen der „EG Sprengstoff“ und der „Bao Bosporus“ (Bao = Besondere Aufbauorganisation) ausgetauscht worden. Das Phantombild aus Nürnberg sei in die Ermittlungen in Köln einbezogen worden, fiel dem Kommissar wieder ein.

Das Ergebnis ist bekannt: Ähnlichkeiten hin oder her, es wurden abermals offiziell keine Verbindungen hergestellt. Auch hier vermutet der Opferanwalt, dass bislang noch unbekannte Akten existieren müssten. Es sei ausgeschlossen, dass von diesem Treffen „lediglich Reisekostenabrechnungen existieren“.

Es gibt eine weitere spannende Spur, auf die der Opferanwalt gestoßen ist: Schon am 29. September 2004 meldete sich Scotland Yard bei der Kölner Polizei. Die Briten übersandten ein umfassendes Dossier über den Neonazi David Copeland, der 1999 drei Nagelbombenanschläge in London verübt hatte. Für die Kölner Polizei war die Sache klar: Copeland saß im Juni 2004 in Haft, kam also nicht als Keupstraßen-Bomber in Betracht.

Anwalt Reinecke ist fassungslos: Ziel des Dossiers sei es gewesen, den Kölnern einen Hinweis darauf zu geben, dass Anschläge dieser Art von Personen aus der rechten Szene verübt wurden – auch ohne Bekennerschreiben. Copelands Taten als Blaupause für die Kölner Bombenleger. Dieser Tipp sei wohl in Köln nicht wirklich angekommen.

Viele Fragen. Anwalt Reinecke hofft, dass der Komplex Keupstraße im Münchner Prozess neue Erkenntnisse bringt.