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Rechtslage zur NSA-Affäre Rechtslage zur NSA-Affäre: Bundesregierung dürfte US-Basen kontrollieren

Von Markus Decker 03.01.2014, 20:17
Vom US-Armee-Stützpunkt in Wiesbaden aus wird auch spioniert.
Vom US-Armee-Stützpunkt in Wiesbaden aus wird auch spioniert. RTR Lizenz

Berlin/MZ - Deutsche Behörden haben im Zuge der NSA-Affäre das Recht, militärische Liegenschaften der USA zu kontrollieren, wenn sie das „zur Wahrnehmung der deutschen Belange“ für „erforderlich“ halten. Das ergibt sich aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. „Die Überprüfung der Einhaltung deutschen Rechts durch amerikanische Militäreinrichtungen in Deutschland gehört zur Wahrnehmung deutscher Belange“, heißt es darin unter Berufung auf ein Zusatzprotokoll zu Artikel 53 des Nato-Truppenstatuts. „In Eilfällen und bei Gefahr im Verzug“ müssten ausländische Truppen „auch den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung gewähren“. Eine Begleitung deutscher Kontrolleure durch amerikanische Behördenvertreter sei möglich, aber nicht zwingend.

Linke kritisiert, dass bislang kein Gebrauch von Kontrollrechten gemacht wurde

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, beklagte, dass von diesem Recht angesichts des NSA-Skandals bislang nicht Gebrauch gemacht wurde. „Der bisherige Umgang mit dem Skandal ist völlig inakzeptabel“, sagte er der MZ. „Die Bundesregierung muss endlich etwas unternehmen. Die Snowden-Dokumente legen den eindeutigen Schluss nahe, dass die Überwachungsmaßnahmen gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen und immer noch andauern. Wenn sich herausstellen sollte, dass gleichzeitig von deutscher Seite nichts getan wurde und wird, um dies zu überprüfen, geschweige denn zu beenden, ist das nicht nur ein Skandal, sondern ein Verfassungsbruch.“ Seit einigen Monaten ist bekannt, dass die National Security Agency auch von militärischen Einrichtungen in Deutschland aus spioniert, so von einem Stützpunkt in Wiesbaden. Dort wird sogar ein neues Abhörzentrum gebaut.

Mini-Opposition aus Linke und Grüne kann noch immer keinen Ausschuss bilden

Unterdessen zeichnet sich ab, dass es im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu den NSA-Aktivitäten geben wird. Nach dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) hat sich auch der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, dafür ausgesprochen. Er „halte einen Untersuchungsausschuss für unausweichlich“, sagte Oppermann der Süddeutschen Zeitung.

Die Opposition aus Linken und Grünen im Bundestag fordert einen Untersuchungsausschuss, verfügt allerdings nicht über das erforderliche Viertel der Mandate. Die Parteien stellen lediglich rund 20 Prozent der Abgeordneten. Beide Fraktionen drängen seit der großen Koalition aus Union und SPD auf mehr Minderheitenrechte im Bundestag, etwa bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder beim Rederecht. Korte kündigte an: „Wir werden nun konkrete Gespräche mit den Grünen führen. Entscheidend ist die Klärung der Minderheitenrechte in einem Ausschuss. Eine Arbeit von Gnaden der großen Koalition darf es nicht geben. Herauskommen muss auch, wer von deutscher Seite eigentlich verantwortlich ist. Also: Erst die Rechte klären, dann den Auftrag formulieren.“

Auch wenn der Ausschuss eingesetzt ist, gibt es genügend Konfliktstoff. Ein Streitpunkt wird die Vernehmung des Kronzeugen Edward Snowden sein.