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Kita-Streiks in Halle Kita-Streiks in Halle: So bekommen Eltern ihr Geld zurück

Von Michael Tempel 30.05.2015, 12:05
Der Streik der Kita-Erzieher ist nicht nur in Halle in Thema. In einigen Städten haben Eltern mit ihren Kindern sogar gegen den Ausstand demonstriert.
Der Streik der Kita-Erzieher ist nicht nur in Halle in Thema. In einigen Städten haben Eltern mit ihren Kindern sogar gegen den Ausstand demonstriert. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Die Stadt Halle macht Ernst: Im Rathaus sind die Vorbereitungen angelaufen, jenen Eltern die Kita-Gebühren zu erstatten, deren Kinder während der jüngsten Erzieherstreiks nicht in den kommunalen Tagesstätten betreut werden konnten, weil diese geschlossen waren. Diese Erstattung war von Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) angekündigt worden. Nach ersten Hochrechnungen des städtischen Eigenbetriebs Kindertagesstätten (EB) geht es dabei um eine Summe von insgesamt 80.332 Euro, die an die Familien von 1.832 streik-betroffenen Kindern rückerstattet werden könnten.

Grobes Konzept steht

EB-Chef Jens Kreisel hat bereits ein Grobkonzept für ein mögliches Rückzahlungsverfahren erstellt: Wenn das zum Tragen käme, sollen betroffene Eltern die Rückerstattungsanträge im Internet auf den Seiten des EB, der Stadtelternvertretung sowie der Stadt vorfinden. Auf diesen Anträge soll neben den persönlichen Daten die Anzahl der Streiktage eingetragen und diese von der Kita bestätigt werden. Eingereicht würde die Unterlage dann beim Eigenbetrieb. Kreisel schätzt, dass die Rückzahlungen ab etwa September erfolgen könnten. Mit welchen Summen betroffene Eltern dabei rechnen können, dazu wollte er sich nicht festlegen. „Wie viele Kinder genau und in welchem Umfang betroffen sind, können wir erst genau ermitteln, wenn die Streiks vorbei sind“, sagte er.

Bislang gab es an sieben Tagen Erzieher-Ausstände, 19 städtische Kitas waren davon betroffen. Kommende Woche ist die nächste Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Verdi und den Arbeitgebern geplant. Sollte es keine Einigung geben, drohen weitere Streiks - und höhere Summen für eine Gebührenerstattung. Entscheidend für die Höhe der Rückerstattung ist laut Kreisel auch, wie viele Stunden ein Kind täglich in einer Einrichtung betreut wird.

Und trotz prinzipieller Ankündigung durch den OB: Die Gebührenrückerstattung durch die Stadt ist noch nicht spruchreif. Da die bisherige Kita-Gebührensatzung eine Rückzahlung nicht vorsehe, muss der Stadtrat einen Beschluss fassen. Kreisel schätzt, dass dies in der Ratssitzung im Juli so weit sein könnte.

Zudem lauerten dem EB-Chef zufolge mehrere „rechtliche Fallstricke“, die in der kommenden Woche mit dem Rechts- und mit dem Jugendamt geprüft werden sollen. So müsse geklärt werden, ob ein Einzelbeschluss des Stadtrats reicht oder ob gleich die komplette Satzung geändert werden muss. Auch sei laut Kreisel zu klären, ob Eltern aus der Gebührenrückzahlung einen zusätzlichen Anspruch auf Erstattung entgangener Lohnzahlungen ableiten könnten, wenn sie streikbedingt zur Kinderbetreuung Urlaub nehmen mussten. „Die größte Hürde sehe ich aber darin, ob die Kommunalaufsicht zustimmt“, sagte Kreisel. Seine Befürchtung: Die Stadt, die jeden Cent dreimal umdrehen muss, könnte Ärger mit der Aufsicht bekommen, wenn sie freiwillig auf Einnahmen verzichtet.

Das Landesverwaltungsamt, wo die Kommunalaufsicht angesiedelt ist, wollte sich gestern nicht festlegen: „Wir müssten uns die Situation zunächst genau anschauen“, sagte Pressesprecherin Gabriele Städter. Prinzipiell fügte sie hinzu: „Angesichts der Haushaltssituation der Stadt gilt strengste Sparsamkeit.“ (mz)